Amazon Konto freischalten – Fallstudie Kontosperre / Auszahlungssperre wegen DAC-7 Richtlinie / Nachweis der Ansässigkeit für Umsatzsteuerzwecke in der EU

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben, am 16.01.2024 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.

Amazon Performance Abteilung

Diese Nachricht schockiert aktuelle tausende Amazonhändler. Aber was steckt dahinter und wie kannst du das Amazonkonto freischalten bzw. eine Sperrung der Auszahlungen verhindern? Das ist Thema dieses Beitrags.

Was steckt hinter der Nachricht?

Die EU hat in den lezten Jahren immer strengere Regeln erlassen, die Amazon und andere Marktplätze verpflichten, sicherzustellen, dass alle Händler ihren Steuerpflichten nachkommen.

Diese Regelungen werden in der sogenannten DAC-7 Richtlinie zusammengefasst. Die Richtlinie verlangt unter anderem, dass die umsatzsteuerliche Registrierung aller Händler durch die Marktplätze geprüft werden muss.

Um dies zu tun, muss Amazon zunächst einmal klären, ob ein Unternehmen oder ein Händler umsatzsteuerlich in der EU ansässig ist. Und wenn ja, wo dies der Fall ist.

Grundsätzlich bist du in jedem Land umsatzsteuerpflichtig, in dem du ein Lager oder einen Geschäftssitz / eine Betriebsstätte unterhältst. Das bedeutet für Amazonhändler, dass du in allen Ländern, in denen du deine Ware in einem Amazonlager aufbewahrst eine USt.-ID benötigst und dass du an deinem Geschäftssitz in der EU eine USt.-ID benötigst.

Diese Angaben müssen von Amazon überprüft werden. Wenn es an dieser Stelle Unsicherheiten gibt, sendet Amazon dir die o.g. Nachricht und verlangt Nachweise, dass du in der EU für die Umsatzsteuer ansässig bist.

Wenn du Hilfe bei der Freischaltung deiner Auszahlungen auf Amazon brauchst, melde dich bei mir.

David Kriesten - Experte für Amazon Maßnahmenpläne und Freischaltung von VerkäuferkontenIch stehe dir mit Rat und Tat zu Seite, wenn dein Amazonkonto gesperrt ist oder wenn deine Auszahlungen einbehalten werden.
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Fallstudie: Auszahlungen / Amazonkonto freischalten

Ich wurde in den letzten Tagen mehrfach kotaktiert, weil Händler das oben beschrieben Problem haben und die Auszahlungen von Amazon gesperrt sind. Im Folgenden zeige ich deshalb auf, was zu tun, im das Amazonkonto freischalten zu können.

Nicht immer, aber oft gibt es Probleme oder zumindest Verzögerung bei der Verifizierung der eingereichten Unterlagen. Nicht jedes betroffene Konto hat die im folgenden beschriebenen Probleme. Aber es macht Sinn, sich vor dem Einreichen der geforderten Unterlagen die unten genannten Punkte noch einmal genau aunzusehen, um Verzögerungen beim Freischalten des Amazonkontos zu vermeiden.

Was fordert Amazon?

In der Nachricht, die Amazon verschickt, steht zunächst einmal relativ allgemein, dass Nachweise hochgeladen werden müssen, die nachweisen, dass der Händler umsatzsteuerlich in der EU ansässig ist.

In der Regel geschieht dies bei Amazon durch Einreichen von Rechnungen zum Adressnachweis, Registrierungen bei Behörden und Ausweisdaten.

Worauf achtet Amazon bei der Prüfung?

Amazon gleicht die gemachten Angaben mit dem von Verkäufer im Sellercentral hinterlegten Angaben ab. Nur wenn keine Unstimmigkeiten bestehen, kannst du das Amazonkonto freischalten lassen.

Wichtig ist deshalb, dass alle Angaben in den Identitätsdaten und den Steuereinstellungen vollständig(!!) und korrekt(!!) sind.

Prüfe also unbedingt vor dem Einreichen deiner Unterlagen selber noch einmal die Angaben, die du im Sellercentral gemacht hast. Um das Amazonkonto freischalten zu können und die Auszahlungen nach Prüfung der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit im Rahmen der DAC-7 Richtlinie zu ermöglichen, solltest du die folgenden Angaben checken.

Welche Angaben musst du machen um das Amazonkonto freischalten zu können und um die umsatzsteuerliche Ansässigkeit in der EU nachzuweisen?

  1. Identitätsdaten
  • Handelsregisternummer
    Du hast nur eine Handelsregisternummer, wenn du eingetragener Kaufmann oder eine Kaptialgesellschaft (GmbH, UG, AG) bist. Als Einzelunternehmer muss in diesem Feld ein klarer Hinweis stehen, dass du keine Handelregisternummer bestitz. Das kann bspw. „0000“ oder „N.A.“ sein.
  • Unternehmensvertreter
    Hier steht der Name des Geschäftsführers oder des Einzelunternehmers drin. DIe Schreibweise muss mit der Schreibweise auf dem Handelsregisterauszug (bei Kapitalgesellschaften) oder des Gewerbescheind (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) übereinstimmen.
  • Bundesland / Land / Region
    schreibe hier das Bundesland deines Unternehmenssitzes hinein
  • Postleitzahl
    Hier komtm die Postleitzahl deines Unternehmenssitzes rein
  • Stadt
    Hier wird der Ort deines Unternehmessitzes eingetragen
  • Postanschrift
    ACHTUNG WICHTIG: Gib in diesem Feld die Straße UND die Hausnummer deines Unternehmenssitzes an. Das ist deshalb extrem wichtig, weil es sonst zu Problemen mit der Prüfung der Adresse gibt, die mit der USt.-ID verknüpft ist. Ein sehr häufiger Fehler ist, dass in diesem Feld die Hausnummer fehlt.
    Ein Fehler an dieser Stelle führt zwangsläufig früher oder später zur Sperrung der Auszahlungen oder des Verkäuferkontos. Eine Freischaltung ist dann schwierig, weil das nachträgliche Ändern dieser Angaben in einem bereits gesperrten Konto mit hohem Aufwand verbunden ist.
  • Wohnung / Gebäude
    In dieses Feld gehört explizit NICHT die Hausnummer. Die meisten Adressen haben keinen entsprechenden Zusatz. Lasse dieses Feld also frei.

Achte darauf, dass du alle Angaben exakt so machst, wie sie auf deinem Handelsregisterauszug oder deiner Gewerbebescheinigung stehen.

WICHTIGER HINWEIS: Einzelunternehmer haben keine Firma! Das bedeutet, dass du im Feld „eingetragener Unternehmensname“ auf keinen Fall deine Geschäftsbezeichnung eintagen darfst. Auf deinem Gewerbeschein steht dein Name in den Feldern 4 und 5. Die Felder 1 – 3 sind idealerweise leer. Wenn dort etwas eingetragen ist, ist es nicht zwangsweise ein Problem. Aber korrekt ist es bei Einzelunternehmen auch nicht. Insbesondere in Feld 1 darf bei Einzelunternehmen – wenn dort überhaupt etwas steht – nur der Name des Gewerbetreibenden stehen.
Feld 2 muss auf jeden Fall leer sein.
Feld 3 darf eine fri erfundene Bezeichnung enthalten. Empfehlenswert ist es aber nicht.

Den Nahmen aus den Feldern 4 und 5 musst du in den eingetragenen Unternehmensnamen in den Identitätsdaten übernehmen. Nur dann kann die Kontoverifizierung erfolgreich durchlaufen werden und du kannst das Amazonkonto freischalten.

2) Umsatzsteuernummern

Gib unbedingt alle UST-IDs an, die deiner Firma zugeordnet sind. Für deine deutsche USt.-ID überprüft Amazon deine Angaben mit den Infos, die sie vom Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

Wenn du mehrere UST-IDs hast, trage alle UST-IDs ein. Je nach Land hast du die Möglichkeit weitere Nummern zur UST-ID zu hinterlegen. Diese Nummern trägst du nur ein, wenn du sie hast. Wenn entsprechende Nummern nicht vergeben sind, lasse die Felder leer.

Die Prüfung verläuft dann sicher erfolgreich, wenn du als Adresse deine eingetragene Geschäftsadresse wählst UND wenn du in den Identitsdaten alle Angaben korrekt hinterlegt hast. Das korrekte Hinterlegen der Identitätsdaten (siehe oben, insbeondere die Angaben im Feld „Postanschrift“) ist also wichtig, um eine Auszahlungssperre bei Amazon zu vermeiden bzw. um erfolgreich das Amazonkonto freischalten zu können.

ACHTUNG: Wenn die Adresse bei „eingetragene Geschäftsadresse“ falsch oder nicht vollständig ist, hast du einen Fehler in den Identitätsaten. In den meisten Fällen wird keine Hausnummer angezeigt. Stelle dann sicher, dass du die Hausnummer in den Identitätsdaten in das korrekte Feld geschrieben hast.

Nachweise der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit in der EU einreichen

Wenn du sichergestellt hast, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, kannst du deine Nachweisunterlagen einreichen.

Diese sind

  1. Adressnachweis der wirtschaftlich Berechtigten und Geschäftsführer
    Am einfachsten ist es, das Amazonkonto freischalten zu lassen, wenn du ein amtliches Lichtbilddokument mit Adressangabe vorlegen kannst. Das ist in Deutschland zum Beispiel der Personalausweis.
    Wenn du keinen Personalausweis besitzt klappt die Freischaltung auch, wenn du eine amtliche Meldebestätigung vorweist.
  2. Nachweis der mit der UST-ID verknüpften Adresse
    Um die mit der UST-ID verknüpfte Adresse nachzuweisen, fragst du am besten eine Bestätigung der Adresse beim Bundeszentralamt für Steuern an. Dies kannst du einfach per Email tun. Wenn du in der Mail angibst,dass du die Bestätigung brauchst um dein Amazonkonto freischalten oder die Auszahlungen wieder freigeben zu können, wissen die Mitarbeiter dort schon Bescheid und stellen dir das Dokument innerhalb von wenigen Tagen zu.
  3. Adressnachweis der in den Identitätsdaten angegebenen Betriebsstätte
    Lege eine aktuelle, maximal 90 Tage alte Rechnung vor, auf der dein Name / der Name des Unternehmens (siehe Feld „eingetragener Unternehmensname“ in den Identitätsdaten) und die exakt gleiche Adresse, wie in den Identitätsdaten angegeben steht. Eine Versorgerrechnung ist eine Rechnung vom Strom- / Gas- oder Telefon-Internetanbieter.
    Im Zweifel kann auch ein Mietvertrag über die Geschäftsräume vorgelegt werden.
  4. sonstiges
    Wenn dir weitere Dokumente vorliegen, die nachweisen, dass dein Unternehmen umsatzsteuerlich in der EU ansässig ist, lade diese hoch.

Wie lange dauert die Prüfung und die Freischaltung des Amazonkontos?

In den meisten Fällen dauert die Prüfung der Unterlagen nur wenige Tage.

Es kann aber auch einige Wochen in Anspruch nehmen, wenn die Prüfung komplex ist, bspw. weil dein privater Wohnsitz außerhalb der EU liegt, weil du sehr viele UST-IDs hast oder einfach, weil es garde viele gesperrte Verkäuferkonten gibt.

Es ist deshalb sehr ratsam, proaktiv sicherzustellen, dass du alle Angaben im Sellercentral korrekt hinterlegt hast. Das ist die beste und sicherste Methode um eine Sperrung der Auszahlungen oder des gesamten Verkäuferkontos zu vermeiden.

Zum Schluss noch einmal mein Angebot:

Wenn du Hilfe bei der Freischaltung deiner Auszahlungen auf Amazon brauchst, melde dich bei mir.

David Kriesten - Experte für Amazon Maßnahmenpläne und Freischaltung von VerkäuferkontenIch stehe dir mit Rat und Tat zu Seite, wenn dein Amazonkonto gesperrt ist oder wenn deine Auszahlungen einbehalten werden.
Gerne berate ich dich zum Fixpreis im Rahmen eines Bronze-Calls, wenn Amazon dich mit der in der Einleitung zitierten oder einer anderen Nachrcht über Probleme mit dem Nachweis deiner umsatzsteuerlichen Ansässigkeit in der EU kontaktiert hat.

2 Gedanken zu „Amazon Konto freischalten – Fallstudie Kontosperre / Auszahlungssperre wegen DAC-7 Richtlinie / Nachweis der Ansässigkeit für Umsatzsteuerzwecke in der EU“

  1. Hallo, danke für den Artikel. Falls Fehler bei den Identitätsdaten vorliegen, kann man die einfach ändern, oder könnte das dann vielleicht noch härtere Konsequenzen zur Folge haben?
    Z.B. wenn man beim Namen des Unternehmensvertreters den zweiten Vornamen entfernen möchte.

    1. Hi,
      du solltest die Daten unbedingt anpassen.
      Achte dabei darauf, dass du alle Fehler korrigierst. Denn nach der Anpassung gehen die Angaben in die Prüfung. Wenn die Prüfung wegen vorhandener Fehler nicht erfolgreich ist, wird es kompliziert die Korrekturen vorzunehmen.

      Den zweiten Vornamen des Unternehmensvertreters würde ich nicht entfernen. Er steht ja im Ausweis und Amazon möchte, dass die Angaben im Sellercentral mit denen im Ausweis übereinstimmen.

      Viele Grüße,

      David

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