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Moin,
Amazon hat unsere FBA Anlieferungen gesperrt bis wir eine polnische Umsatzsteuernummer-ID besorgt haben. Dazu entstehen mehrere Fragen.
Was ist nun mit dem Lagerbestand der möglicherweise in den Lagern in Polen/Tschechien und co. lagert?
Sind die Artikel weiterhin bestellbar? (Für uns sieht es unverändert aus)Wie kann ich die Lagerung in diesen Standorten ausschließen?
Kannst du jemanden empfehlen, der bei der Beantragung der polnischen UST-ID helfen kann?
Beste Grüße und danke für jeden Tipp.
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
grundsätzlich ist es leider so, dass jeder Händler sich vor dem Aktivwerden um die rechtlichen (u.a. umsatzsteuerlichen) Auswirkungen Gedanken machen muss.
Wer Ware in einem Lager im Ausland lagert, wird immer, unabhängig von Erreichen einer Lieferschwelle im jeweiligen Land umsatzsteuerpflichtig.
Das hilft dir jetzt nicht weiter. Aber ich sage das mal als Einstieg, für alle, die mitlesen und es noch nicht wussten.
Wenn Amazon die Anlieferung gestoppt hat, dann bedeutet das alleine erst einmal noch nicht, dass keine Bestellungen mehr aufgegeben werden können. Aber jeder Umsatz, den du machst ist ab sofort (nicht erst seitdem Amazon die Reißleine gezogen hat, sondern schon seit der ersten Einlagerung eines Artikels in Polen), grundsätzlich mit der polnischen Umsatzsteuer und beim polnischen Finanzamt zu melden.
Du kannst auch von deinem Wahlrecht Gebrauch machen und Verkäufe nach Deutschland weiterhin mit der deutschen Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt melden. Aber Verkäufe in andere Länder der EU, so wie der Akt der Verbingung der Ware nach Polen sind unter allen Umständen in Polen umsatzsteuerpflichtig.
Wenn du deiner Pflicht zur Umsatzsteuermeldung in Polen nicht nachkommst, ist das kein Kavaliersdelikt. Unabhängig davon, ob also derzeit noch Ware bestellt werden kann, würde ich schnellstens einen Steuerberater aufsuchen und darüber nachdenken, den Versand aus Polen bis auf Weiteres einzustellen.
Du kannst in den Einstellungen angeben, dass du die Ware nur in DE lagern lassen möchtest. Dann fällt auf jeden Verkauf eine Zusatzgebühr von derzeit 50ct an. Bedenke, dass es i.d.R. Zeit und Geld spart, die Umsatzsteuermeldungen nicht in Polen machen zu müssen. Ab wievielen Bestellungen diese 50ct Zusatzgebühr also mit mehr Kosten einhergehen als das Einrichen von USt-Meldungen etc. in Polen kostet, solltest du bei deiner Bewertung berücksichtigen.
Es ist nicht immer ratsam und günstiger, sich den Mehraufwand der Umsatzsteuermeldung in Polen aufzubürden.
Ich freue mich auf eure Kommentare, Fragen und Anregungen.Deine Frage beantworte ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktiere mich einfach per facebook messenger, Email oder telefonisch.
Viele Grüße,
David
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