14.01.21: Wie funktioniert die Buchhaltung im E-commerce

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Hallo David,

Ich hatte gestern einen kostenlosen Ersttermin bei einem Steuerberater und als ich merkte das ich kaum was verstehe, war mir das super unangenehm. Werde mich in Zukunft so gut es geht in dieses Thema einarbeiten, damit ich zumindest ein bisschen verstehen kann. Bis dahin würde ich euch trotzdem darum bitten ob ihr mir bei folgenden Fragen behilflich sein könntet:

  1. Ich betreibe bereits MBA (ganz frisch) und möchte dieses Jahr auch mit FBA beginnen. Für MBA möchte ich in den kommenden Tagen ein Gewerbe anmelden. Nun meine Frage, melde ich für beide ein separates Gewerbe an oder kann ich beide Geschäftsfelder unter einem Gewerbe anmelden?
  2. Welche genauen Pflichten hat man als Kleinunternehmer? Ich lese immer das man den Vorteil hat, das der Buchhaltungsaufwand noch überschaubar ist. Das man am Ende des Jahres bloß eine Gewinn-Verlust Rechnung angeben muss? Welche monatlichen Pflichten hat man?
  3. Der Steuerberater hat gestern andauernd von einer Vorabzugssteuer gesprochen. Tut mir Leid wenn ich nochmal so blöd nachfragen muss, aber kann mir jemand kurz erläutern wann die greift und was es damit auf sich hat?
  4. Bis zu welchem Grad kann man seine Steuerpflicht in diesem Business selbst betreiben? Habt ihr einen Steuerberater oder macht ihr das selber?

Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.

das sind einige Fragen. Für einen einzogen Kommentar eigentlich zu viele.Ich versuche es mal grob durchzugehen.

Muss ich für jede Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?

„Ich betreibe bereits MBA (ganz frisch) und möchte dieses Jahr auch mit FBA beginnen. Für MBA möchte ich in den kommenden Tagen ein Gewerbe anmelden. Nun meine Frage, melde ich für beide ein separates Gewerbe an oder kann ich beide Geschäftsfelder unter einem Gewerbe anmelden?“

Ich nehme an, du meinst FBM und FBA oder? Beides ist ja grundsätzlich die gleiche Tätigkeit. Du meldest also nur ein Gewerbe an.

Was sind die Pflichten als Kleinunternehmer?

„Welche genauen Pflichten hat man als Kleinunternehmer? Ich lese immer das man den Vorteil hat, das der Buchhaltungsaufwand noch überschaubar ist. Das man am Ende des Jahres bloß eine Gewinn-Verlust Rechnung angeben muss? Welche monatlichen Pflichten hat man?“

Als Kleinunternehmer nach $19UStG. musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen. (Jetzt klingt es vermutlich wie bei deinem Steuerberater). Zusammengefasst habe ich das hier:


Den Teil mit der Gewinn- und Verlustrechnung hast du falsch verstanden. Das hat nichts mit der Frage nach Kleinunternehmer oder nicht zu tun. Eine GuV machst du (erstmal), solange du Einzelunternehmer bist. Als Personengesellschaft bist du, solange du gewisse Umsatz- und Gewinnschwellen nicht überschreitest, nicht zur Bilanzierung und doppelten Buchführung verpflichtet.
In diesem Fall reicht also eine GuV aus.

Wenn du eine UG oder GmbH gründest, sieht es anders aus. Dann reicht die GuV nicht aus. Monatlich musst du nur dann dem Finanzamt etwas melden, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (siehe Kleinunternehmerregelung). Du solltest aber unbedingt auf jeden Fall deine Buchhaltung grundsätzlich zeitnah und monatlich vollständig machen. Nur so hast du einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit deines Unternehmens, kannst Steuerrückstellungen bilden etc.

Was ist der Vorsteuerabzug?

„Der Steuerberater hat gestern andauernd von einer Vorabzugssteuer gesprochen. Tut mir Leid wenn ich nochmal so blöd nachfragen muss, aber kann mir jemand kurz erläutern wann die greift und was es damit auf sich hat?“

Der Vorsteuerbazug bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die auf Rechnungen ausgewiesen ist, die du erhältst, zurückerstattet bekommst. Als Businesskunde zahlst du also im Endeffekt immer nur Nettopreise.
Dafür führst du natürlich die Umsatzsteuer, die du auf deinen Rechnungen ausweist an das Finanzamt ab.

Kann man die Buchhaltung selber machen?

„Bis zu welchem Grad kann man seine Steuerpflicht in diesem Business selbst betreiben?

Das hängt davon ab, wieviel du selber machen möchtest, wie weit du dich in die Materie einarbeiten möchtest und wieviel Zeit du dafür hast.Ich bin der Meinung, dass man als Einzelunternehmer einen Steuerberater nur für einzelne spezifische Fragen benötigt. Als GmbH kann es Sinn machen, den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen oder zumindest gegenprüfen zu lassen.Unterjährig ist es, entsprechende Einarbeitung vorausgesetzt, möglich, die Buchhaltung selber zu machen. Das ist unabhängig von der Rechtsform.

Ich freue mich auf eure Kommentare, Fragen und Anregungen.Deine Frage beantworte ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktiere mich einfach per facebook messenger, Email oder telefonisch.

Viele Grüße,

David

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