Wie berechnen sich die Krankenkassenbeiträge von Selbstständigen?

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Ganz kurz vorweg noch etwas über mich:

Ich will durch systematisches, effizientes und fleißiges Arbeiten langfristig erfolgreich im E-Commerce und Tourismus tätig sein. Dies versuche ich zu erreichen, indem ich

1. Zusammenhänge verstehe

2. Prozesse ständig hinterfrage und nach dem Prinzip des KVP optimiere / automatisiere

3. Erfolgreiche Handlungen repliziere

Daraus leite ich meine Handlungen ab. Alles was ich hier oder an anderer Stelle schreibe, dient diesem Ziel. Ich habe in den vergangenen Jahren mehrere Projekte im E-Commerce und Tourismus aufgebaut und erfolgreich geführt. Das unterscheidet mich von vielen anderen Bloggern / Beratern / Coaches, die oft über Dinge reden, die sie selber noch nie erfolgreich angewandt haben. Gerne teile ich meine Erfahrungen und Kenntnisse mit jedem, der ähnliche Ziele hat wie ich und bereits ist, diese durch systematisch Arbeit, statt durch Floskeln zu erreichen.

Einer der größten Ausgabenposten eines Gründers sind in der ersten Zeit fast immer die Beiträge zur Krankenkasse.

Wie berechnen sich die Krankenkassenbeiträge von Selbstständigen?

Darum soll es in diesem Beitrag gehen.

Welche Arten der Krankenkasse gibt es?

In Deutschland gibt es nicht nur verschiedene gesetzliche Krankenkassen, sondern zudem auch die sog. privaten Krankenkassen. In Deutschland ist es verpflichtend, Mitglied einer Krankenkasse zu sein. Zugang zur privaten Krankenkasse hast du unter anderem als Selbstständige/r.

Die Beiträge zur privaten Krankenkasse werden individuell mit den jeweiligen Kassen verhandelt. In der Regel hängen diese nur vom Alter der / des Versicherten und eventuellen Vorerkrankungen ab. Ob der / die Versicherte selbstständig ist oder nicht, wird nicht hinterfragt. Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist aber dennoch langfristig nicht immer sinnvoll. Die Entscheidung für oder gegen eine solche sollte deshalb vor verschiedenen Hintergründen beleuchtet werden. Die vermeintlich günstigeren Beitragszahlungen müssen dabei gegen potenzielle Nachteile abgewogen werden. Bei Fragen dazu, kontaktiere mich gerne.

Im Folgenden werden die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet, da diese gesetzlich und einheitlich geregelt sind.

Was ist ein “freiwillig gesetzlich Versicherter”?

Jede/r der / die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, sondern trotz der Option, sich privat zu versichern, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, gilt als “freiwillig gesetzlich versichert”. Das bedeutet nicht, dass dieser Versicherte die Wahl hätte, keine Krankenversicherung zu haben. Wie oben bereits erwähnt ist in Deutschland jeder verpflichtet krankenversichert zu sein.

Welche Beiträge werden zur Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen?

Die Krankenkassenbeiträge werden auf Basis deines zu versteuernden Einkommens berechnet.

Das zu versteuernde Einkommen wiederum wird im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben und vom Finanzamt mit dem Bescheid über die Einkommenssteuer festgestellt.

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer anderen Personengesellschaft (bspw. GbR) also wenn du keine Kapitalgesellschaft, wie GmbH / UG (haftungsbeschränkt) / AG hast, gibt es keine steuerliche Unterscheidung zwischen dem Unternehmensergebnis und deinem Einkommen. Der Gewinn des Unternehmens wird i.d.R. mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermittelt und zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens herangezogen.
Alles, was das Einzelunternehmen verdient zählt zu deinem Einkommen.

Wenn das Unternehmen keinen Gewinn, sondern einen Verlust macht, bedeutet das, dass dein Einkommen sinkt. Dann sinkt auch dein Beitrag zur Krankenkasse.

Es ist also egal, ob du dir das Geld auszahlst oder es auf dem Unternehmenskonto belässt. Der Saldo deiner EÜR zum Ende des Jahres erhöht oder reduziert dein Einkommen.

Du kannst die Höhe deines Unternehmensgewinns natürlich in einem gewissen Rahmen steuern.

Solange du nicht bilanzierst, sondern eine Einnahmenüberschussrechnung machst* (das ist bei einem Umsatz <600.000 € und einem Gewinn < 60.000 € als Gewerbetreibender erlaubt), gilt das Geld als „ausgegeben“, wenn es nicht mehr auf deinem Konto ist. Das bedeutet, wenn du von allen Gewinnen immer neue Ware kaufst, neue Möbel oder sonstige Ausgaben tätigst, die du als Geschäftsausgabe geltend machen kannst, dann hast du auch keinen Gewinn, somit kein Einkommen aus der Tätigkeit und damit auch keine Mehrbelastung bei den Krankenkassenbeiträgen.

Auf der anderen Seite kann es aber natürlich auch nicht das Ziel sein, nie Gewinne auszuweisen, nur um geringere Krankenkassenbeiträge (und natürlich auch Steuern) zu zahlen. Außerdem musst du bedenken, dass jede vorgezogene Ausgabe in diesem Geschäftsjahr deine Ausgaben im folgenden Geschäftsjahr schmälert. Durch das “Drücken” der Unternehmensgewinne heute, machst du morgen mehr Gewinn. Empfehlenswert ist es also nicht, ständig zu versuchen, die Unternehmensgewinne durch Ausgaben zu schmälern.

Wenn du bilanzierst, sieht es etwas anders aus.
Dann gelten auch gekaufte Waren und die meisten anderen (nicht sofort voll abschreibbaren Investitionen) als Vermögen. Der Wareneinkauf sorgt somit nicht für einen negativen Saldo im Jahresabschluss.

Du tauschst dann lediglich den Aktivwert „Geld“ gegen den Aktivwert „Ware“. An deiner Bilanzsumme ändert das nichts. Somit ändert sich auch nichts am Gewinn des Unternehmens. In diesem Fall ist es also kaum möglich (und auch wieder definitiv nicht ratsam), durch hohe Ausgaben, den Unternehmensgewinn und damit die Beitragszahlungen zur Krankenkasse zu beeinflussen.

WICHTIG: Es ist wichtig zu bedenken, dass bei freiwillig gesetzlich Versicherten alle Einkommen, also auch solche, die bspw. aus Kapitalerträgen und Mieten erzielt werden, für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen werden. Dadurch kann es sein, dass Selbständige bei gleichem Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit, wie ein Arbeitnehmer, dennoch höhere Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen haben.

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Die grundsätzliche Beitragshöhe ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Sie liegt (Stand 2020) bei 14,6% des zu versteuernden Einkommens.

Arbeitnehmer zahlen die Hälfte ihres Beitrags, während die zweite Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird. Als Selbstständige/r gilt wie immer: Du zahlst den vollen Beitrag selber. Denn du bist sozusagen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

EXKURS: Warum sind Angaben zum Monatseinkommen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht vergleichbar? Weil Selbstständige eine höhere persönliche Belastung bei der Sozialversicherung haben, sind auch Gehälter von Selbstständigen und Arbeitnehmern nicht zu vergleichen. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, müssten die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung auf das Gehalt der Arbeitnehmer hinzuaddiert werden. Das ist der Grund, warum Selbstständige ein höheres Monatseinkommen anstreben müssen, um einen vergleichbaren Lebensstandard und eine vergleichbare Altersvorsorge aufbauen zu können. Das ist nicht als Nachteil und als Argument gegen die Selbstständigkeit zu verstehen. Vielmehr ist es notwendig und wichtig, sich klar zu machen, dass ein Angestellter den Arbeitgeber deutlich mehr „kostet“, als das Bruttogehalt auf dem Lohnzettel ausweist. Ein Angestellter „kostet“ den Arbeitgeber ca. 120 % – 130 % dessen was das Bruttogehalt angibt. Es ist also selbstverständlich, dass dieses höhere Gehalt von einem Selbstständigen, der für sich die Rolle des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers einnmmt, angestrebt werden muss. Es ist ebenso selbstverständlich, dass dieses höhere Gehalt aber auch marktkonform ist. Denn ein Auftraggeber würde dem Arbeitgeber soviel bezahlen, dass der Arbeitgeber die 120% – 130% des ausgewiesenen Lohns des Arbeitnehmers zahlen kann. Ein Selbstständiger kann deshalb auch den gleichen höheren Betrag für seine selbstständige Tätigkeit fordern, ohne dadurch „zu teuer“ zu werden.

Zusätzlich zu dem gesetzlichen Beitrag werden Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben, deren Höhe sich danach bemisst, ob der Beitragszahler / die Beitragszahlerin Kinder hat oder kinderlos ist.

Last but not least können die Krankenkassen einen geringen Zusatzbeitrag (meist um 1 % des Bruttoarbeitslohns) erheben.

Insgesamt ergibt sich so eine Gesamtbelastung durch die gesetzliche Krankenkasse in Höhe von ca. 18% auf das zu versteuernde Einkommen.

Wie immer gibt es aber auch hier Ober- und Untergrenzen

Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen (Stand 2020) einen Krankenkassenbeitrag auf Basis einer Bemessungsgrundlage von 1062€ pro Monat. Wer also als Selbstständiger weniger als 1062€ zu versteuerndes Einkommen pro Monat hat, zahlt einen Mindestbeitrag an seine Krankenkasse, der auf einem fiktiven Einkommen in dieser Höhe beruht.

🙁 Das ist unfair 1! Man kann sich lange und viel darüber aufregen, dass diese Mindestbemessungsgrundlager für freiweillig gesetzlich Versicherte existiert. Und ich gehe völlig mit, dass dies tatsächlich dem Gedanken einer Sozialversicherung, bei der jeder anhand seiner finanziellen Mittel einen Beitrag leisten sollte, vorbei geht. Es muss aber hier auch positiv hervorgehoben werden, dass der Betrag erst vor kurzem stark gekürzt wurde. Bis dahin galt eine Beitragsbemessungsgrundlage von über 2000€ pro Monat. Gerade als Neu-selbstständiger ist es oft völlig unrealistisch, 2000€ pro Monat zu verdienen. Selbstständige mit geringem Einkommen waren also früher tatsächlich deutlich benachteiligt und übermäßig durch Zahlungen an die Krankenasse belastet. Die reduzierte Bemessungsgrundlage von mindestens 1062€ pro Monat sollte von jedem Selbstständigen zügig erreicht werden, damit die Selbstständigkeit langfristig tragbar ist und auch eine Altersvorsorge aufgebaut werden kann.

Auf der Oberseite gilt ein maximaler Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, der sich auf Basis einer Bemessungsgrundlage von 4687.50€ (Stand 2020) berechnet. Das bedeutet, dass jede/r Selbstständige der / die mehr als 4687,50€ pro Monat zu versteuerndes Einkommen aufweist, prozentual weniger belastet ist, mit seinen Beiträgen zur Krankenkasse.

🙁 Das ist unfair 2! Auch das ist genauso am Wesen einer Sozialversicherung vorbei gedacht, wie die Mindestbemessungsgrundlage. Warum sollte ein Gutverdiener prozentual weniger zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen, als schlechter verdienende? Für Selbstständige ist das Vorhandensein einer Beitragsbemessungsgrenze auf jeden Fall eine weitere Motivation, möglichst schnell ein hohes Einkommen zu erzielen. Andererseits kann die Beitragsbemessungsgrenze auch als Ausgleich für den Nachteil gesehen werden, dass bei freiwillig gesetzlich versicherten alle Einkommen zur Beitragsbemessung herangezogen werden, während bei pflichtversicherten Arbeitnehmern ausschließlich das Arbeitseinkommen für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge gilt. (siehe oben)

Wann werden die Beiträge festgelegt und was ist, wenn ich zuviel einzahle?

Da sich die Beiträge für freiwillig privat krankenversicherte an der Höhe des vom Finanzamt festgestellten Jahreseinkommens bemessen, legt auch die Krankenkasse die Höhe der Beitragszahlungen ein Mal jährlich fest. Das bedeutet, dass sich die Beiträge nicht ändern, wenn ein/e Selbstständige/r in einem Monat mal etwas mehr oder etwas weniger verdient. Die Beitragshöhe wird nicht monatlich anhand des Einkommens, sondern auf Basis des Jahreseinkommens ermittelt. Die Beiträge sind zunächst unter Vorbehalt zu zahlen. Die tatsächlich anfallenden Beiträge für ein Jahr werden erst abschließend bei Vorliegen der Steuererklärung für das entsprechende Jahr festgestellt. Es handelt sich also zunächst um Vorauszahlungen zur Krankenkasse. Auch das ist ein Unterschied zu Arbeitnehmern. Hier werden die Krankenkassenbeiträge monatlich vom Arbeitgeber auf Basis des aktuellen Monatsgehalts festgestellt und abgeführt.

Erst seit 2019 bekommt man von der Krankenkasse Beiträge erstattet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Vorauszahlungen für ein Kalenderjahr höher waren, als sie auf Basis des Einkommens für das entsprechende Jahr gerechtfertig waren. Nachzahlungen waren vom Beitragszahler auch früher schon zu leisten, wenn die Vorauszahlungen zu gering ausgefallen sind. Das führte in der Vergangenheit zu dem Problem, dass ein/e Selbstständige/r, der in einem Jahr viel Geld verdient hat und im Folgejahr, aus welchem Grund auch immer, deutlich weniger verdient hat, eine sehr hohe Beitragszahlung an die Krankenkasse leisten musste und diese zu hohen Beiträge nicht zurückerstattet bekommen hat. Glücklicherweise wurde auch diese Ungereimtheit mittlerweile gelöst.

Die Bedingungen für Gründer haben sich verbessert
Während also bis 2019 selbstständige in der Gründungsphase oft exponentiell überhöhte Beiträge (Mindestbemessungsgrundlage von 2000€) zur Krankenkasse zahlen mussten, ohne diese jemals erstattet zu bekommen und während in schlechten Geschäftsjahren, die auf gute Jahre folgten ebenfalls zu hohe nicht erstattbare Beitragszahlungen fällig waren, haben sich die Bedingungen für Gründer seitdem deutlich verbessert.Die Mindestbemessungsgrundlage für Beitragszahlungen wurde deutlich herabgesetzt und zu hohe Beitragszahlungen werden von den Krankenkassen erstattet.
⏩ Dadurch ist die gesetzliche Krankenkasse für Selbstständige nun weniger unattraktiv im Verhältnis zu privaten Krankenkassen, als dies früher der Fall war.

Was ist, wenn ich eine Kapitalgesellschaft gründe?

Wenn dein Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, zählen die Unternehmensgewinne nicht in dein zu versteuerndes Einkommen.

Das bedeutet, dass du erst einmal keine hohen Krankenkassenbeiträge auf diese Gewinne zahlen musst. Als Angestellter deiner eigenen Kapitalgesellschaft erhältst du einen Arbeitslohn, wie andere angestellte auch. Allerdings giltst du als “beherrschender Gesellschafter”* weiterhin als selbstständig. Das bedeutet, dass du trotzdem weiterhin freiwillig privat krankenversichert bist. Demnach werden auch weiterhin alle Einnahmen für die Bemessung der Krankenkassenzahlungen herangezogen.

Du kannst also nur dadurch dauerhaft geringe Krankenkassenzahlungen erreichen, indem du die Unternehmensgewinne auch niemals ausschüttest. Sobald du eine Gewinnausschüttung durchführst, wird diese zur Berechnung deiner Beiträge herangezogen. Die Höhe deines Angestelltengehalts und auch die Höhe der Gewinnausschüttung kannst du relativ frei bestimmen. Es ist also durchaus möglich, darüber die Krankenkassenzahlungen zu steuern.

Das Gründen, Führen und Verwalten einer GmbH geht aber mit anderen Herausforderungen, steuerlichen Besonderheiten und auch höheren Kosten einher*, so dass es sich insbesondere anfangs eher in den seltensten Fällen lohnt, einen solchen Schritt nur auf Grund möglicher geringerer Beitragszahlungen an die Krankenkasse zu gehen.

*) Bei Fragen zu jeglichen mit einem Sternchen markierten Thema oder auch zu allen anderen Fragen der Gründung, Unternehmensführung, Unternehmenssanierung oder Prozessoptimierung, stehe ich dir gerne jederzeit zu einem direkten Gespräch oder auch in den Kommentaren zur Verfügung.

Ich freue mich auf eure Kommentare, Fragen und Anregungen.Deine Frage beantworte ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktiere mich einfach per facebook messenger, Email oder telefonisch.

Viele Grüße,

David

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