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Hallo, wir haben an Business Kunden aus Österreich über Amazon verkauft. Jetzt möchte der Kunde MwSt. von uns zurück. Wie macht ihr das? Muss ich die MwSt. zurückzahlen? Wir erstellen selber die Rechnungen und laden diese bei Ama hoch
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Im B2B-Bereich gibt es die Möglichkeit im Rahmen von reverse-charge Nettorechnungen zu erstellen.
Denn
die Umsatzsteuer ist bei Businesskunden, als im B2B-Bereich, ein durchlaufender Posten
Da ausländische Unternehmer keine Umsatzsteuermeldungen in Deutschland machen, wäre es für den B2B Kunden aus Österreich aber sehr kompliziert, sich die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vpm deutschen Finanzamt wieder zu holen. Aus diesem Grund wurde das Reverse-Charge Verfahren eingeführt.
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Reverse Charge bedeutet, dass die Pflicht zur Berechnung und Abführung von Umsatzsteuer auf den Käufer übergeht. Das bedeutet, dass dann nicht mehr der Verkäufer die Umsatzsteuer ausweist und dort abführt, wo er für diesen Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist (siehe „Lieferschwelle“). Stattdessen führt der Käufer die Umsatzsteuer dort ab, wo er die Leistung empfängt.
Da die Umsatzsteuer bei B2B-Geschäften ein durchlaufender Posten ist und sich der Kunde die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen darf, ist somit de Facto keine Umsatzsteuer zu zahlen.Denn der Kunde würde die Umsatzsteuer abführen und sie sich gleichzeitig wieder zurückholen.
In Deutschland ist das Verfahren im §13b des Umsatzsteuergesetzes geregelt.
Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens ist:
- Der Kunde gibt seine gültige UST-ID an.
- Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wenn du Reverse-Charge Rechnungen erstellst, dann musst du die Umsatzsteuer-IDs der betroffenen Kunden dokumentieren. Du bist dann monatlich verpflichtet eine sog. „zusammenfassende Meldung“ an die Buneszentrale für Steuern zu melden. Darin gibst du an, welche Leistung du an die jeweiligen Inhaber der genannten Umsatzsteuer-IDs erbracht hast und wie hoch der Rechnungsbetrag war.
Die Idee dahinter ist, dass die in der EU gestellten Reverse-charge Rechnungen erfasst und den einzelnen Umsatzsteuernummern zugeordnet werden können. Dies soll Steuerhinterziehnungen vermeiden.
Wie funktionieren Reverse-Charge und Nettorechnungen auf Amazon?
Fall A: Du nutzt nicht den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon
Wenn du selber Rechnungen erstellst, das heißt, dass du nicht den Amazonservice zur Berechung der Umsatzsteuer verwendest, dann mus Amazon immer den Bruttobetrag in vom Kunden verlangen. Businesskunden haben dann also keine Möglichkeit, bei Angabe der Umsatzsteuernummer sofort den Nettobetrag zu zahlen.
Das ist für den Kunden natürlich ärgerlich. Denn sofern du nicht im Lieferland umsatzsteuerpflichtig bist, bedeutet das, dass der Kunde sich mit dem Finanzamt in Deutschland auseinandersetzen muss. Das wird er aber nur dann tun, wenn die Höhe der gezahlten Umsatzsteuer den Aufwand wert ist. Meistens bleibt der Betrag deshalb beim Finanzamt liegen.
Für den Kunden wird es dadurch teurer bei dir zu kaufen, was deine Produkte unattraktiver werden lässt. Auch Amazon findet das nicht gut. Denn das Unternehmen hat sich den Kundenservice ganz oben auf die Fahnen geschrieben.
Du solltest in so einem Fall also kundenfreundlich sein und nachträglich eine Nettorechnunge nach §13b UStG. ausstellen.
- Die Umsatzsteuer erstattest du dem Kunden per Amazon.
- Die Buchhaltung korrigierst du, indem du den eingangs erstellten Buchungssatz stornierst und eine neue Forderung ohne USt. buchst.
- Die ursprüngliche Rechnugn stornierst du und stellst eine neue Rechnung aus, die keine Umsatzsteuer enthält. Dafür fügst du den Zusatz bei, dass die Umsatzsteuerschuld beim Leistungsempfänger liegt.
WICHTIG: Die Umsatzsteuer-ID des Kunden muss zwingend auf der Rechnung angegeben werden.
Fall B: Du nutzt den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon
Wenn Amazon Rechnunge für dich stellt, kann der Businesskunde schon beim Kauf seine UST-ID angeben und um eine Nettorechnung bitten. Im Idealfall bedeutet das, dass Amazon direkt nur den Nettobetrag in Rechnung stellt und sofort eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt.
Deine Buchhaltung muss dies natürlich abbilden können und darf den Betrag nicht als umsatzsteuerpflichtig buchen.
Wenn der Kunde seine UST-ID nicht angegeben hat, aber nachträglich eine Korrektur und Erstattung der UST fordert, wird der Sachverhalt komplexer.
Grundsätzlich kannst du den Kunden darauf verweisen, dass Amazon die Rechnungen stellt und du sie nicht einfach korrigieren kannst.
Es besteht aber neuerdings auch die Möglichkeit, explizit die Umsatzsteuer zu erstatten. Wenn du dies tust, wird Amazon auch die Rechnung dementsprechend korrigieren und keine Umsatzsteuer mehr ausweisen.
Du solltest dann aber den Kunden darauf hinweisen, dass er eine gültige UST-ID in seinem Amazonkonto hinterlegen muss.
Deine Buchungssätze musst du auf jeden Fall in gleicher Weise korrigieren.
Ich freue mich auf eure Kommentare, Fragen und Anregungen.Deine Frage beantworte ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktiere mich einfach per facebook messenger, Email oder telefonisch.
Viele Grüße,
David
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