In der Rubrik Q&A beantworte ich eure konkreten Fragen zur Gründung, Unternehmertum, E-Commerce, Prozessoptimierung und dem Kapitalmarkt. Schickt mir eure Fragen gerne per PN, Email oder als Kommentar. Wenn ihr eure Mailadresse hinterlasst, informiere ich euch, sobald ich die Frage hier im Blog beantwortet habe.
Hinweis: Ich kann meine Gedanken und die Zusammenhänge hier immer nur grob umreißen. Wenn ihr Fragen zu einzelnen Themen habt oder wenn es Fragen zu ganz anderen Themen rund um die langfristige Geldanlage gibt, bitte stellt mir diese hier unter dem Beitrag. Ich werde dann gerne genauer darauf eingehen und / oder einen Beitrag speziell zu dem Thema veröffentlichen.
Inhaltsverzeichnis
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Q&As dieser Woche:
- 25.01.21: EIn Businesskunde aus dem EU-Ausland will seine UST zurückhaben. Was muss ich tun?
- 26.01.21: Sollte ich Bewertungen faken oder PPC Kampagnen starten, um organisch zu wachsen?
- 26.01.21: Ich muss Impressum, AGB, terms of use etc. erstellen. Worauf muss ich achten?
- 29.01.21: Wie kann ich FFP2-Masken auf Amazon anbieten?
- 30.01.21: Soll ich Kleinunternehmer werden oder lieber Einzelunternehmen? Und wie berechnen sich die Krankenkassenbeiträge im Nebenerwerb?
25.01.21: Ein Businesskunde aus dem EU-Ausland will seine UST zurückhaben. Was muss ich tun?
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(
Hallo, wir haben an Business Kunden aus Österreich über Amazon verkauft. Jetzt möchte der Kunde MwSt. von uns zurück. Wie macht ihr das? Muss ich die MwSt. zurückzahlen? Wir erstellen selber die Rechnungen und laden diese bei Ama hoch
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Im B2B-Bereich gibt es die Möglichkeit im Rahmen von reverse-charge Nettorechnungen zu erstellen.
Denn
die Umsatzsteuer ist bei Businesskunden, als im B2B-Bereich, ein durchlaufender Posten
Da ausländische Unternehmer keine Umsatzsteuermeldungen in Deutschland machen, wäre es für den B2B Kunden aus Österreich aber sehr kompliziert, sich die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vpm deutschen Finanzamt wieder zu holen. Aus diesem Grund wurde das Reverse-Charge Verfahren eingeführt.
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Reverse Charge bedeutet, dass die Pflicht zur Berechnung und Abführung von Umsatzsteuer auf den Käufer übergeht. Das bedeutet, dass dann nicht mehr der Verkäufer die Umsatzsteuer ausweist und dort abführt, wo er für diesen Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist (siehe „Lieferschwelle“). Stattdessen führt der Käufer die Umsatzsteuer dort ab, wo er die Leistung empfängt.
Da die Umsatzsteuer bei B2B-Geschäften ein durchlaufender Posten ist und sich der Kunde die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen darf, ist somit de Facto keine Umsatzsteuer zu zahlen.Denn der Kunde würde die Umsatzsteuer abführen und sie sich gleichzeitig wieder zurückholen.
In Deutschland ist das Verfahren im §13b des Umsatzsteuergesetzes geregelt.
Voraussetzung für die Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens ist:
- Der Kunde gibt seine gültige UST-ID an.
- Der Leistungsempfänger ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wenn du Reverse-Charge Rechnungen erstellst, dann musst du die Umsatzsteuer-IDs der betroffenen Kunden dokumentieren. Du bist dann monatlich verpflichtet eine sog. „zusammenfassende Meldung“ an die Buneszentrale für Steuern zu melden. Darin gibst du an, welche Leistung du an die jeweiligen Inhaber der genannten Umsatzsteuer-IDs erbracht hast und wie hoch der Rechnungsbetrag war.
Die Idee dahinter ist, dass die in der EU gestellten Reverse-charge Rechnungen erfasst und den einzelnen Umsatzsteuernummern zugeordnet werden können. Dies soll Steuerhinterziehnungen vermeiden.
Wie funktionieren Reverse-Charge und Nettorechnungen auf Amazon?
Fall A: Du nutzt nicht den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon
Wenn du selber Rechnungen erstellst, das heißt, dass du nicht den Amazonservice zur Berechung der Umsatzsteuer verwendest, dann mus Amazon immer den Bruttobetrag in vom Kunden verlangen. Businesskunden haben dann also keine Möglichkeit, bei Angabe der Umsatzsteuernummer sofort den Nettobetrag zu zahlen.
Das ist für den Kunden natürlich ärgerlich. Denn sofern du nicht im Lieferland umsatzsteuerpflichtig bist, bedeutet das, dass der Kunde sich mit dem Finanzamt in Deutschland auseinandersetzen muss. Das wird er aber nur dann tun, wenn die Höhe der gezahlten Umsatzsteuer den Aufwand wert ist. Meistens bleibt der Betrag deshalb beim Finanzamt liegen.
Für den Kunden wird es dadurch teurer bei dir zu kaufen, was deine Produkte unattraktiver werden lässt. Auch Amazon findet das nicht gut. Denn das Unternehmen hat sich den Kundenservice ganz oben auf die Fahnen geschrieben.
Du solltest in so einem Fall also kundenfreundlich sein und nachträglich eine Nettorechnunge nach §13b UStG. ausstellen.
- Die Umsatzsteuer erstattest du dem Kunden per Amazon.
- Die Buchhaltung korrigierst du, indem du den eingangs erstellten Buchungssatz stornierst und eine neue Forderung ohne USt. buchst.
- Die ursprüngliche Rechnugn stornierst du und stellst eine neue Rechnung aus, die keine Umsatzsteuer enthält. Dafür fügst du den Zusatz bei, dass die Umsatzsteuerschuld beim Leistungsempfänger liegt.
WICHTIG: Die Umsatzsteuer-ID des Kunden muss zwingend auf der Rechnung angegeben werden.
Fall B: Du nutzt den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon
Wenn Amazon Rechnunge für dich stellt, kann der Businesskunde schon beim Kauf seine UST-ID angeben und um eine Nettorechnung bitten. Im Idealfall bedeutet das, dass Amazon direkt nur den Nettobetrag in Rechnung stellt und sofort eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt.
Deine Buchhaltung muss dies natürlich abbilden können und darf den Betrag nicht als umsatzsteuerpflichtig buchen.
Wenn der Kunde seine UST-ID nicht angegeben hat, aber nachträglich eine Korrektur und Erstattung der UST fordert, wird der Sachverhalt komplexer.
Grundsätzlich kannst du den Kunden darauf verweisen, dass Amazon die Rechnungen stellt und du sie nicht einfach korrigieren kannst.
Es besteht aber neuerdings auch die Möglichkeit, explizit die Umsatzsteuer zu erstatten. Wenn du dies tust, wird Amazon auch die Rechnung dementsprechend korrigieren und keine Umsatzsteuer mehr ausweisen.
Du solltest dann aber den Kunden darauf hinweisen, dass er eine gültige UST-ID in seinem Amazonkonto hinterlegen muss.
Deine Buchungssätze musst du auf jeden Fall in gleicher Weise korrigieren.
Viele Grüße,
David
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26.01.21: Sollte ich Bewertungen faken oder PPC Kampagnen starten, um organisch zu wachsen?
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(
Hallo David,
Ich stehe jetzt kurz vor dem Launch meines ersten Produktes und stelle mir nun die Frage, welche PPC-Strategie am besten wäre um bestmöglich organisch zu wachsen?
Wenn ich die Beiträge so lese, scheint ja vor allem das Thema erste Bewertungen aus dem (entfernteren) privaten Umfeld zu „erhalten“, um so nicht komplett ohne Bewertung zu starten wenig empfehlenswert…
Dass also ein konformes Wachsen unter diesen Umständen seine Zeit braucht ist mir daher schon klar und ich erwarte auch keinen Raketenstart.
Vielen Dank vorab und allen einen guten Start in den Tag
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Produtkbewertungen haben (wahrscheinlich) keinen direkten Einfluss auf das Ranking. Sie bauen Vertrauen beim Kunden auf, wenn er das Produkt gefunden hat. Durch mehr Käufe steigt dann das Ranking. Aber Ranking durch Bewertungen ist ein indirekte Zusammenhang.
Kaufe und fake niemals Bewertungen
Wenn du organisch wachsen und langfristig erfolgreich auf Amazon verkaufen willst ist die allererte Regel:
HALTE DICH AN DIE RICHTLINIEN.
Wenn Amazon dich verdächtigt, die Regeln zu missachten, wird dein Account schneller gesperrt, als du gucken kannst. Und die Freischaltung ist keinesfalls sicher.
Und vergiss nicht: Amazon sieht alles.
Alle rennen weg von Whatsapp, weil sie keine Lust haben, dass facebook zu viel weiß, aber gleichzeitig tun die Meisten so, als wäre Amazon dumm und würde einfach nur ein bisschen Ware auf dem Marktplatz um Kauf anbieten. Ein neu gelaunchtes Produkt, das sofort 5 Mal gekauft wird, mit einer conversion-rate von 50% oder mehr, das dann noch sofort 5 positive Bewertungen erhält und im Extremfall sogar alle Käufer aus der gleichen Gegend stammen gibt es nicht. Das ist Fake! und das weiß Amazon.
Werbung über PPC Kampagnen ist für sich genommenkeine Strategie, um langfristig erfolgreich auf Amazon zu verkaufen
Viele Händler verbrennen Geld mit Werbung. Werbung auf Amazon ist teuer und wenn du pro Verkauf (ohne Werbung) bspw. 5€ an deinem Artikel verdienst, gleichzeitig aber 20 Klicks auf sponsored Ads pro Verkauf benötigst, dann muss man kein Genie sein, um sich auszurechnen, dass ein Klickpreis von 60ct sich nicht rechnet.
Deshalb gilt hier:
Ein Produkt muss sich OHNE Werbung verkaufen.
Der Markt muss das Produkt haben wollen und für gut erklärt haben. Der Artikel muss organisch ranken und du musst Geld damit verdienen.
Wenn das gegeben ist, kannst du mit gezielten und gut ausbalancierten PPC Kampagnen die Suppe würzen.Nur durch PPC kann man nicht erfogreich auf Amazon verkaufen.
Viele Grüße,
David
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26.01.21: Ich muss Impressum, AGB, terms of use etc. erstellen. Worauf muss ich achten?
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Hallo David,
Für meine Websites suchen wir eine kompetente Person, die uns die notwendigen Inhalte aufsetzt (AGB´s, Impressum, Terms of use etc.)
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Ich bin kein Anwalt und kann deshalb auch keine rechtssichere Beratung geben. Ich kann dir allerdings Hinweise und Tipps geben, die der Frage hoffentlich ein wenig den Schrecken nehmen:
- AGB /terms of use sind rechtlich nicht vorgeschrieben.
Das kann nur jemand aufsetzen, der weiß, was du drin stehen haben willst. Viele AGB-Klauseln sind eh unzulässig, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen. Dennoch tauchen sie immerwieder in allenmöglichen AGB auf. Im Zweifel würde ich die AGB sehr schlank halten. Dann steht auch nichts drin, was abmahnfähig ist. Kritischer ist, sicherzustellen, dass die Kunden über Möglichkeit, die AGB vor Kaufabschluss einesehen können, informiert sind. - Das Impressum aufzusetzen ist nicht schwer.
Die geforderten Angaben sind klar definiert und nicht übertrieben kompliziert. Das schaffst du selber.
Tipp: Schau dir andere Impressums an, von Seiten, bei denen du davon ausgehst, dass die Betreibe wissen, was sie tun und sich rechtlich abgesichert haben. Vergiss nicht einen klickbaren Link zur europäischen Streitschlichtungsstelle aufzunehmen. - Was du brauchst ist eine Datenschutzrichtlinie.
Die ist etwas komplexer als das Impressum. Aber auch hier kannst du dich an guten Seiten orientieren. Es gibt auch gute Auflistungen darüber, was drinstehen muss.Das ist im Einzelfall aber tatsächlich davon abhängig, wie du die Daten aufnimmst, verarbeitest, speicherst und an wen du unterschiedliche Angaben weitergibst. Bspw. dein Versanddienstleister und dein Hosting-Provider sind da zu nennen. - Die Widerrufsbedingungen sind zwingend erforderlich
Diese sind müssen dem Kunden vor Kaufabschluss zur Verfügung stehen. Der Text ist aber vom Gesetz ziemlich kleinteilig vorgegeben.
Im Zweifel helfen die E-Rechtskanzlei und der Händlerbund kompetent und verhältnismäßig günstig weiter. Dort bekommst du auch rechtssichere Beratung.
Viele Grüße,
David
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29.01.21: Wie kann ich FFP2-Masken auf Amazon anbieten?
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Hallo David,
ich möchte FFP-2 Masken auf Amazon anbieten. DAfür benötige ich aber eine Freischaltung für die Kategorie. Kann ich hier einfach angeben, dass es sich nicht um persönliche Schutzausrüstung handelt?
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Du begibst dich auf extrem dünnes Eis.
Um deine Frage gleich in aller Deutlichkeit zu beantworten:
Wenn du FFP-2 Masken anbietest (oder irgendeine andere Mund-Nasen-Maske) und dann bei der Freischaltung angibst, dass es sich nicht um persönliche Schutzasurüstung handelt, brauchst du nur bis 3 zählen, und dei Konto ist gesperrt.
Dann hilft auch wahrscheinlich kein Maßnahmenplan zur Freischaltung des Verkäuferkontos mehr.
Was ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA)?
Nach § 1 Absatz 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist Persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43051
Es handelt sich also um einen vom Gesetzgeber definierten Begriff, mit dem ein klar definiertes Produktsegment beschrieben wird.
Bei FFP-2 Masken und anderen Mundschützen / Mund-Nasen Bedeckungen, die im Rahmen der COVID-19 Pandemie eine sehr starke Nachfrage haben, handelt es sich eindeutig um persönliche Schutzausrüstung.
WICHTIG: Wir reden hier also nicht vone einerBegriffsdefinition von Amazon. Das Gesetz regelt was unter persönliche Schutzsausrüstung fällt. Demnach regelt auch das Gesetz und nicht Amazon, was beim Verkauf von PSA zu beachten ist.
Welche Anforderungen werden an PSA gestellt?
Schutzmasken dürfen in der EU nur in den Verkehr gebracht (also importiert und verkauft) werden, wenn sie den gesetzlich geforderten Anforderungen genügen.
Die Basis, auf der die entsprechenden Gesetze erlassen wurden ist die EU-Verordnung 2016/425. Darin ist geregelt, dass nicht nur eine CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht werden muss, sondern dass für die Maske nach einem definierten Verfahren eine Bausmusterprüfbescheinigung ausgestellt werden muss. Diese Bescheinigung ist von einer zugelassenen sog. „benannten Stelle“ zu erstellen. Die vierstellige Zulassungesnummer dieser benannten Stelle muss auf dem Produkt neben dem CE-Kennzeichen angebracht werden.
Um persönliche Schutzausrüstung auf Amazon verkaufen zu dürfen musst du deshalb die folgenden Unterlagen bereithalten, und sie Amazon auf Nachfrage zur Prüfung vorlegen:
- die EG-Konformitätserklärung,
- die EG Baumusterprüfbescheinigung, ausgestellt von einer benannten Stelle (Prüfnorm EN 149:2001+A1:2009),
- die vierstellige Zulassungsnumme der benannten Stelle,
- Handelsrechnungen über den EInkauf der Ware,
- und natürlich Bilder des Produkts und der Verpackung mit CE-Kennzeichen und Nummer der benannten Stelle.
Es macht keinen SInn, zu versuchen PSA auf Amazon oder einem anderen Marktplatz zu verkaufen, wenn du diese Unterlagen nicht vorliegen hast. Amazon wird die Ware bis ins letzte Detail durchleuchten und hat absolut keine Bedenken jeden Händler sofort lebenslang zu sperren, der nicht zweifelsfrei und umgehend nachweisen kann, dass die angebotene Ware allen einschlägigen Anforderungen genügt.
Exkurs: Warum ist Amazon so nervös und prüft äußerst genau, ob die angebotenen Mundschütze den gesetzlichen Anforderungen an PSA genügen?
ℹ️ Exkurs: Warum ist Amazon so nervös und prüft äußerst genau, ob die angebotenen Mundschütze den gesetzlichen Anforderungen an PSA genügen?
Zum Zeitpunkt des Schreibens dieses Beitrags befindet sich Europa und die Welt in der schlimmsten Pandemie seit der spanischen Grippe vor mehr als 100 Jahren.
Eine von WHO, Epidemiologen und Regierungen empfohlene oder sogar zur Pflicht erklärte Schutzmaßnahme ist das Tragen von Schutzmasken. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz anderer. Das Voronavirus wird über Aerosole ausgeatmeter Luft übertragen. Wer das Virus trägt kann symptomfrei sein und andere anstecken. MIt dem Tragen von Masken wird die Verbreitung von Aerosolen drastisch reduziert. Dadurch werden Gesundheit und Leben anderer, möglicherweise anfälliger Mitmenschen geschützt.
Jeder Mensch und jedes Unternehmen haben die Pflicht ihrer Verantwortung ggü. anderen Menschen gerecht zu werden.
Das bedeutet, dass jeder, der entsprechende PSA verkauft noch stärker als sonst schon eine Verantwortung trägt. Die Verantwortung dafür, nur Ware in den Verkehr zu bringen, die absolut nachweislich und ohne jeden Zweifel allen Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit der vertriebenen Artikel entspricht.
Leider wurden und werden in den letzten Monaten viele nicht richtlinienkonforme Masken vertrieben. Amazon will und darf derartigem Missbrauch des Martkplatzes und Missachtung der Gesetze nicht tatenlos zuschauen.
Aus diesem Grund ist es absolut verständlich und nachvollziehbar, dass der Verkauf von PSA nur nach vorheriger individueller Freischaltung der Produktkategorie für Verkäufer möglich ist. Ebenso nachvollziehbar ist, dass Amazon sich die Einhaltung der Richtlinien und Konformität der Ware mit geltenden Gesetzen im Detail nachweisen lässt.
Viele Grüße,
David
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30.01.21: Soll ich Kleinunternehmer werden oder lieber Einzelunternehmen? Und wie berechnen sich die Krankenkassenbeiträge im Nebenerwerb?
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Hallo David,
Folgendes Problemchen habe ich grade, Ich kann mich nicht entscheiden ob ich ein Kleingewerbe machen soll oder als Einzelunternehmer anfange. Ich möchte meinen Hauptberuf auf jeden fall noch behalten.
Es gibt paar Sachen die ich nicht ganz verstehe wie mit der Krankenversicherung, wenn ich mit meinem Gewerbe mehr verdiene als mit meinem Beruf ich habe mir diverse Videos angeschaut aber nie wirklich die Fragen zu 100% beantwortet bekommen.
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Kleinunternehmer nach §19UStG. vs. Einzelunternehmen / UG / GmbH
zunächst einmal musst du verstehen, was ein Kleinunernehmer nach §19UStG. ist und was ein Einzelunternehmen ist.
Das sind nämlich zwei paar Schuhe.
Ein Kleinunternehmer weist keine USt. auf seinen Rechnungen aus und ist im Gegenzug nicht zum Vorsteuerabzu berechtigt:
Ein Einzelunternehmen ist vergleichbar mit einer Personengesellschaft. Das bedeutet, dass es keine rechtliche Trennung zwischen dir als Person und der „Firma“ (der Begriff ist im Zusammenhang mit Personengesellschaften eigentlich nicht korrekt. Deshalb in Anführungszeichen).Dein Vermögen ist das Vermögen des Gewerbes. Du haftest also mit deinem gesamten Vermögen. (Das ist meistens bei Gründern kein Problem, weil es i.d.R. eh kein großes Vermögen gibt).
Dafür ist die Personengesellschaft / das Einzelunternehmen anfangs steuerlich und vor allem buchhalterisch günstiger / einfacher.
Entscheidend ist, dass du als Einzelnunternehmer sowohl Kleinunternehmer als auch nicht Kleinunternehmer sein kannst. In den meisten Fällen ist es weit weniger vorteilhaft Kleinunternehmer zu sein, als es anfangs scheint. Das muss im Einzelfall gut durchdacht werden.
Krankenversicherung bei Selbstständigkeit im Nebenerwerb
Solange du dein Gewerbe im Nebenerwerb betreibst und dies auch nicht vom Finanzamt / der Krankenkasse bezweifelt wird, musst du dir erst einmal keinen Kopf um die Krankenversicherung machen. Du bleibst ganz normal über deinen Arbeitgeber krankenversichert.
Ein paar Infos zu den Krankenkassenbeiträgen von Selbstständigen habe ich hier zusammengefasst
Bei weiteren Fragen, gerne Fragen.
Viele Grüße,
David
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Ich freue mich auf eure Kommentare, Fragen und Anregungen.Deine Frage beantworte ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktiere mich einfach per facebook messenger, Email oder telefonisch.
Viele Grüße,
David
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