Wie melde ich meine Ware beim Zoll an?

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Ganz kurz vorweg noch etwas über mich:

Ich will durch systematisches, effizientes und fleißiges Arbeiten langfristig erfolgreich im E-Commerce und Tourismus tätig sein. Dies versuche ich zu erreichen, indem ich

1. Zusammenhänge verstehe

2. Prozesse ständig hinterfrage und nach dem Prinzip des KVP optimiere / automatisiere

3. Erfolgreiche Handlungen repliziere

Daraus leite ich meine Handlungen ab. Alles was ich hier oder an anderer Stelle schreibe, dient diesem Ziel. Ich habe in den vergangenen Jahren mehrere Projekte im E-Commerce und Tourismus aufgebaut und erfolgreich geführt. Das unterscheidet mich von vielen anderen Bloggern / Beratern / Coaches, die oft über Dinge reden, die sie selber noch nie erfolgreich angewandt haben. Gerne teile ich meine Erfahrungen und Kenntnisse mit jedem, der ähnliche Ziele hat wie ich und bereits ist, diese durch systematisch Arbeit, statt durch Floskeln zu erreichen.

Wie melde ich meine Ware beim Zoll an?

Wer Ware aus dem Drittland in die EU einführt, ist verpflichtet dies beim Zoll anzumelden. Dabei geht es einerseits um die korrekte Abfuhr der Einfuhrzölle, die die heimische Wirtschaft vor Dumpingpreisen schützen sollen und andererseits um Fragen der Produktsicherheit.Aber

“Wie gehe ich vor, um meine Waren korrekt beim Zoll anzumelden?”

darum soll es in diesem Beitrag gehen.

Wer übernimmt die Anmeldung der Ware bei Zoll?

Verantwortlich für die Korrektheit der Daten und für die Einfuhrfähigkeit* der Ware ist der Inverkehrbringer. Damit ist also der Unternehmer oder das Unternehmen gemeint, das die Ware in die europäische Union importiert.

Die Anmeldung der Ware beim Zoll wird aber in der Regel vom Transportunternehmen übernommen, das die Ware tatsächlich physisch über die Grenze bringt. In der Regel sind das die großen Logistiker wie DHL, FedEx, UPS etc. Damit der Logistikdienstleister die Waren ohne kostspieliges Zwischenlagern und zeitraubende Verzögerung beim Zoll anmelden kann, müssen die für die Einfuhr notwendigen Informationen also rechtzeitig vom Inverkehrbringer an den Frachtdienstleister übermittelt werden.

⚠️ ACHTUNG: Es kommt vor, dass der Versender der Ware ebenfalls Angaben an den Frachtdienstleister übermittelt. Diese Angaben sind leider zu oft nicht korrekt oder unvollständig. Es liegt deshalb im Interesse des Inverkehrbringers, sicherzustellen, dass die für die Verzollung notwendigen Unterlagen rechtzeitig vollständig und korrekt beim Frachtdienstleister vorliegen.

Welche Informationen werden benötigt?

Um die Verzollung der Waren durchführen zu können, werden in der Regel die folgenden Angaben benötigt.

  1. Handelsrechnung über die importierten Artikel mit Angabe des Produkts, der Menge und des Warenwerts, so wie der veranschlagten Frachtkosten,
  2. Zahlungsbeleg über den Rechnungswert,
  3. Auflistung der Zolltarifnummern (TARIC). Um die Verzollung zu vereinfachen ist es empfehlenswert, zu jeder Zolltarifnummer den Zollsatz anzugeben und eine Berechnung des vom Imverkehrbringer erwarteten Betrags für den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer* mitzuliefern.

✅ WICHTIG: Eine reibungslose Verzollung ohne Rückfragen ist nur dann möglich, wenn die zur Verfügung gestellten Daten in sich schlüssig sind. Es empfiehlt sich also, diese mit höchster Sorgfalt zu erstellen.

Wie wird die Höhe der Zollzahlung berechnet?

Der Zollbetrag (nicht zu verwechseln mit dem “Zollwert”, der den Wert angibt, auf den Zoll anfällt) berechnet sich durch Aufsummierung der Zollbeträge der einzelnen Sendungspositionen.

Diese Beträge ergeben sich aus der Multiplikation der jeweiligen Warenwerte mit dem Zollsatz.

Die Frachtkosten werden dabei anteilig zu den Warenwerten hinzuaddiert.

Beispiel:

  • Ein Unternehmen importiert 1000 Fliegenklatschen und 500 Pokerkoffer. Der Wert der Einkaufspreis der Fliegenklatschen liegt bei 50ct pro Stück. Die Pokerkoffer kosten 10€ pro Stück.
  • Es fallen Frachtkosten in Höhe von 1000€ an.
  • Die 1000€ werden näherungsweise auf die beiden Produkte umgelegt. Da Pokerkoffer deutlich voluminöser und schwerer sind als Fliegenklatschen, wäre z.B. eine Verteilung von 90% der Frachtkosten auf die Pokerkoffer und 10% der Frachtkosten auf die Fliegenklatschen begründbar.
  • Für die Berechnung der Zollwerte würden also bei den Fliegenklatschen
    1000 x 0,50€ + 10% x 1000€ = 600€ herangezogen.
  • Für die Berechnung der Zollwerte würden also bei den Pokerkoffern
    500 x 10€ + 90% x 1000€ = 5900€ herangezogen.
  • Auf Fliegenklatschen fallen 4% Zoll an. Auf Pokerkoffer sind 6,5% Zoll zu entrichten (das sind FIKTIVE WERTE!)
  • Die Zollwerte lägen also bei 4% * 600€ = 24€ für die Fliegenklatschen und bei 6,5% x 5900€ = 383,50€
  • Insgesamt wären also in diesem Beispiel 24€ + 383,50€ = 407,50€ Zoll zu zahlen.

Vergiss nicht, dass zusätzlich zur Einfuhrabgabe auch die Einfuhrumsatzsteuer abgeführt werden muss. Diese wird auf den Zollwert UND den Zollbetrag gezahlt.

*Die Zolltarifnummern und zugehörigen Zollwerte findest du auf der Website der europäischen Union: https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=en *

An wen sende ich die Informationen?

Die vorbereiteten Informationen für die Zollanmeldung werden an die Importabteilungen des jeweiligen Frachtdienstleisters gesandt*.

Stelle dabei sicher, dass du eine klare Zuordnung zur Sendung anhand der Trackingnummer ermöglichst und dass du deine EORI Nummer angibst.

Wenn du Schwierigkeiten hast, einen Ansprechpartner bei deinem Frachtdienstleister zu finden, melde dich bei mir.

Wo bekomme ich eine Excel-Vorlage für die Zollanmeldung?

Screenshot: Meine Mustervorlage für Zollanmeldungen (kein offizielles Dokument)

Eine Excelvorlage für die Zollanmeldung, die Berechnung der Zollwerte etc. stelle ich dir gerne auf Anfrage zur Verfügung. Bitte schicke mir dafür einfach eine Nachricht.

WICHTIG: Gehe kein Risiko ein

Beim Import von Waren in die EU gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Verantwortlich für die importierte Ware ist immer ausschließlich der Importeur. Es ist kein Kavaliersdelikt, nicht einfuhrfähige Produkte zu importieren. Das Hinterziehen von Zollzahlungen ist nicht nur strafbar, sondern lohnt sich auch wirtschaftlich nicht. Besser als die Grenzen der Regeln auszureizen ist es deshalb, ein gutes, tragfähiges, wirtschaftlich erfolgreiches Business aufzubauen. Dann verdienst du nicht nur gutes Geld, sondern kannst auch gut schlafen

*) Bei Fragen zu jeglichen mit einem Sternchen markierten Thema oder auch zu allen anderen Fragen der Gründung, Unternehmensführung, Unternehmenssanierung oder Prozessoptimierung, stehe ich dir gerne jederzeit zu einem direkten Gespräch oder auch in den Kommentaren zur Verfügung.

Ich freue mich natürlich immer auch über Kommentare, Diskussionen und andere Sichtweisen

Viele Grüße,

David

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