Q&A 28.12 – 03.01.21: Fragen und Antworten rund um E-Commerce, Multichannel Versand & co.

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In der Rubrik Q&A beantworte ich eure konkreten Fragen zur Gründung, Unternehmertum, E-Commerce, Prozessoptimierung und dem Kapitalmarkt. Schickt mir eure Fragen gerne per PN, Email oder als Kommentar. Wenn ihr eure Mailadresse hinterlasst, informiere ich euch, sobald ich die Frage hier im Blog beantwortet habe.

Hinweis: Ich kann meine Gedanken und die Zusammenhänge hier immer nur grob umreißen. Wenn ihr Fragen zu einzelnen Themen habt oder wenn es Fragen zu ganz anderen Themen rund um die langfristige Geldanlage gibt, bitte stellt mir diese hier unter dem Beitrag. Ich werde dann gerne genauer darauf eingehen und / oder einen Beitrag speziell zu dem Thema veröffentlichen.

 

Inhaltsverzeichnis

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Q&As dieser Woche:

 

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28.12.2020: Wie kann ich eine Umfirmierung im Amazonkonto umsetzen?

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Hallo David,

ich habe als Einzelunternehmer ein Amazon Konto und verkaufe dort. Habe jetzt vor einer Woche alle Angebote gestoppt. Denn Nun haben wir eine GmbH gegründet, die auch ein Amazonkonto bekommen soll. Das Konto als Einzelunternehmer würden wir dann schließen.

Ich habe auch schon das VerkäuferVerifizierungs Team kontaktiert, weil ich keine Kontoverknüpfung riskieren möchte. Bekomme aber nur Textbausteinen geschickt. Kennst du dich mit so einem Thema aus? Ich möchte das Einzelunternehmen nicht übertragen. Ich möchte ein neues GmbH Konto aus dem gleichen Haushalt eröffnen, dann meine Marke übertragen (ich soll dann die GmbH als Admin hinzufügen) und das Einzelhandelkonto soll nach 90 Tagen Inaktivität geschlossen werden.

Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.

Grundsätzlich : Vom Verkäuferservice bekommst du NIE belastbare Antworten.

Ich halte eine Kontoübertragung für den sinnvolleren Weg. Ich habe in letzter Zeit mehrere solcher Fälle gesehen. Leider führt das nicht selten früher oder später dann doch zu Accountsperren wegen agneblicher Doppelaccounts. Kontoschließungen scheinen nur in seltensten Fällen dazu zu führen, dass diese wirklich komplett gelöscht werden.

Wenn du umfirmierst, ist das Logischste, was du tun kannst, diese Änderung in deinem bestehenden Konto auch umzusetzen. Ich verstehe nicht, was für das Schließen und Neu-öffnen spricht.

Gegen eine Umwandlung des Kontos in eine GMbH spricht aus meiner Sicht hingegen nichts.

Ich habe das selber vor 4 Jahren gemacht und es hat damals problemlos geklappt. Du musst natürlich alle Unterlagen bereit haben:

  • Handelsregisterauszug,
  • Adressnachweise der wirtschaftlich berechtigten,
  • Kontennachweis
  • etc.

Viele Grüße,

David
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29.12.2020: Was ist bei der Produktrecherche zu beachten?

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Frage: “Ich wage mich in den Amazon FBA Dschungel und habe mir wissen angeeignet, durch verschiedene Plattformen und Bücher sowie Erfahrungen anderer Leute, ebenso habe ich „teure“ Kurse gebucht , die meiner Meinung nach nicht das Geld wert waren. Beim Produkt Research stoße ich auf viele Schwierigkeiten, das Produkt was ich gefunden habe, wird schon angeboten von einem Marktführer der die Kategorie dominiert und mich da reinzuwagen ist sehr riskant. Ich arbeite mit Helium 10 zusammen, ich habe mir eine Liste gebaut mit Produkten die infrage kommen könnten aber irgendwo komme ich da nicht weiter”

Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.

Grundsätzlich gilt: Die meisten „Guru-Coaches“ erzählen dir Mist. Bspw. gehört es zu den großen Irrtümern, dass man ein Produkt finden müsste, das von niemandem angeboten aber vom Markt unbedingt gewollt ist.

  • Wenn es noch keine Konkurrenz gibt, gibt es vermutlich keinen Markt.
  • Wenn es gute Verkaufschancen gibt, gibt es definitiv schon hunderte Konkurrenten.

Es gibt keine Notwendigkeit, das perfekte Produkt, ohne Konkurrenz zu finden

Wenn man den Theorien zur Marktmechanismen und Markteffizienz glaubt, dann gleichen sich die Gewinnchancen und Schwierigkeiten diese zu realisieren aus.

Ein Produkt mit viel Konkurrenz ist deshalb nicht per se besser oder schlechter als ein Produkt mit wenig Konkurrenz. Du musst eine Produktkategorie finden, die DU gut verkaufen kannst.

Jedes Produkt kann verkauft werden, aber nicht jeder kann jedes Produkt gleich gut verkaufen. Wichtiger als die Konkurrenzsituation sind also andere Fragen:

  1. Hast du die richtigen Prozesse, um diese Produktkategorie langfristig erfolgreich zu verkaufen?
    (Dazu gehören dann Fragen nach der Ansprache der Zielgruppe, nach den Verkaufskanälen, nach der richtigen Logistik etc.) Prozesse sind der wesentliche Erfolgsfaktor im E-Commerce.
  2. Hast du ein Produkt das langfristig nachgefragt ist und das einen NUTZEN hat?

Nischenprodukt finden

Ob sich ein Produkt verkauft oder nicht, kannst du in langen und kostspieligen Studien versuchen im Voraus zu analysieren. Dann verlierst du aber wertvolle Zeit. Denn andere machen diese Studien nicht, sondern legen einfach los.

Mein Ansatz ist, immer den Markt entscheiden zu lassen. Niemand ist ehrlicher, informativer und deshalb hilfsbereiter, als der Markt. Das Risiko, dass du ein Produkt gar nicht los wirst ist extrem gering. Wenn es schlecht läuft, vergeht eben ein Jahr, bis man die erste Lieferung abverkauft hat. Aber spätestens dann sind die Investitionskosten wieder eingespielt und es gibt keinen Verlust.

Es ist aber auch nicht unbedingt notwendig, sich eine klassische Nische zu suchen. Alles, wofür es Nachfrage gibt, kann verkauft werden.

Noch ein Hinweis zu Helium 10:

Ich würde dringend davon abraten, solche Tools zu nutzen (Auch das ist etwas, was dir die meisten Gurus nicht sagen). Diese Tools liefern keine hilfreichen Analysen. Denn

  1. ist es, wie oben beschrieben. Die Konkurrenz ist weniger relevant als die Meisten behaupten.
  2. Können die Tools auch nur mehr oder weniger gut raten, wie hoch die Abverkäufe der Händler sind. Dazu analysieren sie i.d.R. die Ändeurng der verfügbaren Menge. Das ist aber eine in höchstem Maße maipulierbare Zahl. Die angezeigten Abverkäufe sind also höchstens eine plausible Schätzuung. Sie sind keinesfalls eine belastbare Analyse.

Viele Grüße,

David
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29.12.2020: Wieviel Startkapital brauche ich, um mit dem Amazonhandel anzufangen?

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Guten Tag,

ich möchte mit Amazon FBA anfangen, habe aber leider nicht viel Geld zur Verfügung. Im Internet findet man unterschiedliche Angaben dazu, wieviel Geld nötig ist, um mit so einem Geschäft zu starten.

Reichen 4.000€, um anzufangen aus?


Antwort: Hi und guten Tag,

vielen Dank für deine Frage.

Die Höhe des benötigten Kapitals hängt von vielen verschiednene Faktoren ab.

  • Hast du bereits Erfahrung und weißt, was funktioniert und was nicht funktioniert?
  • Weißt du schon, welches Produkt du verkaufen willst? Wie teuer ist das, wie hoch sind die Margen?
  • Wieviel Risiko willst / kannst du eingehen? Bist du bereit für schnelleres Wachstum gleich mit mehreren Artikeln zu starten?
  • Willst du sofort Vollzeit einsteigen oder behältst du deinen Angestelltenjob erstmal? (zu Letztere, würde ich in den meisten Fällen dringend raten)
  • Welche Rechtsform strebst du an und ist die von dir präferierte Rechtsform sinnvoll?
  • etc.

Die Meisten kommen mit ca. 5000€ Startkapital gut hin

Wichtiger als viel Geld ist es, ein gutes Produkt zu haben. Ein gutes Produkt, mit einer soliden Marge sorgt für einen schnellen Abverkauf und dafür, dass bei jedem Lagerdurchlauf ausreichend Kapital bei dir hängen bleibt, um aus den Gewinnen das Wachstum zu finanzieren.

Dafür sind stabile, gute Prozesse, insbesondere, was die Bestandsführung und das Beschaffungswesen angeht essenziell. Die Bestände dürfen nicht zu hoch sein, denn das bindet Kapital und verdeckt Fehler (siehe KVP). Auf der anderen Seite, sind Warenabverkäufe unmittelbar schlecht für den Umsatz und damit den Gewinn.

Ohne ein gutes Produkt und stabile Prozesse kommst du also mit dem größten Budget nicht weit.

Ganz ohne Geld geht es aber natürlich auch nicht.

  • Die Ware kostet Geld, auch wenn die Marge noch so gut ist.
  • Es fallen Gründungs- und Administrationsgebühren an.
  • Es sind Beiträge zu zahlen und die Produktsicherheit (🔍) kann nur in den allerwenigsten Fällen ohne finanziellen Aufwand gewährleistet werden.

Im Allgemeinen reicht ein mittlerer vierstelliger Betrag, um mit dem Multichannelverkauf (oder auch nur amazon oder ebay) im E-Commerce zu starten.


Du brauchst keine 10.000€. Je mehr du hast, umso besser kannst du starten. 1.000€ reichen nicht. 10.000€ brauchst du nicht. Die meisten kommen mit ca. 5.000€ gut hin.

Es kann auch helfen, sich gute Beratung zu holen, die kostengünstig und größtenteils erfolgsbasiert vergütet wird. Dabei solltest du aber darauf achten, dass der Berater zu dir passt und dich vor Guru-Floskeln in Acht nehmen, die zu schön klingen, um wahr zu sein.

Denn der Verkauf im Onlinehandel ist Arbeit, wie jeder andere Job auch. Niemand wird ohne Aufwand und aus der Hängematte reich.

Viele Grüße,

David
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29.12.2020: Wie kann ich meine erstellten Ausgangsrechnungen mit von Amazon erstellten Dateien abgleichen?

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Hallo David,

Ich mache mich wie jedes Jahr daran, meinen Jahresabschluss vorzubereiten. Ich verkauf über Amazon und erstelle Rechnungen Gutschriften monatsweise gebündelt mit Easybill. Leider stimmen die Daten nicht exakt mit den Angaben im Sellercentral überein. Gibt es eine Möglichkeit, zu analysieren, wie die Zahlen zu Stande kommen? Bspw. mit einem Bericht, der exportiert wird?

Mein Finanzamt hat regelmäßig Rückfragen zu den Zahlen und ich befürchte, dass sie das in diesem Jahr nicht mehr akzeptieren werden. Kannst du mir das nachvollziehbar erklären.

Danke!


Antwort: Hallo,
vielen Dank für deine Frage.

Die Rechnungen erstellst du auf Basis deiner Verkäufe.
Dafür benötigst du also den Verkaufsbericht.

Für FBM findest du den hier: https://sellercentral.amazon.de/order…/reports/newOrders
Für FBA hier:https://sellercentral.amazon.de/reportcentral…

Damit kannst (und solltest) du eine Ausgangsrechnung pro Verkauf erstellen.

Was du tatsächlich von Amazon erhalten hast (also abzgl. Erstattungen, Gebühren etc.) findest du im Auszahlungsbericht: https://sellercentral.amazon.de/…/past-settlements.html

Daraus ergeben sich auch die Gebührenrechnungen.

Regelmäßiger Import der Daten zum Abgleich und zur Analyse, so wie für eine saubere Buchhaltung unbdingt notwendig

Diese Dateien musst du in angemessener Weise verarbeiten und analysieren.

Es ist absolut ratsam, die Bestellungen täglich und die Auszahlunsberichte nach jeder Auszahlung herunterzuladen und zu verarbeiten.

Nur so kannst du eventuelle Differenzen zeitnah erkennen und klären. Wenn das nur ein Mal pro Jahr gemacht wird, wird das Finden von Fehlern zu einer Sisyphusarbeit.

Auch die Umsatzsteuervoranmeldungen können eigentlich nur sauber und in angemessener Weise fehlerfrei durchgeführt werden, wenn die monatlichen Umsätze präzise bekannt und den einzelnen Positionen zugeordnet sind. Ohne die regelmäßige Analyse der entsprechenden Berichte ist das nicht möglich.

Ich bin dir gerne dabei behilflich, eine für dich angemessene Buchhaltung aufzusetzen, bzw. Prozesse zu entwickeln, die es dir erlauben, die Berichte effizient zu verarbeiten und die notwendigen Informationen für die Umsatzsteuervoranmeldungen, den Jahresabschluss etc. zu erhalten.

Bei Interesse, melde dich gerne bei mir

Viele Grüße,

David
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29.12.2020: Macht es Sinn Waren in kleinen Mengen zu importieren, oder ist das wegen der anfallenden Steuern sinnlos?

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Hallo David,

meine Frage bezieht sich auf den Import von Waren im Allgemeinen.
Ich möchte ein Produkt aus Indien kaufen und nach Deutschland importieren. DenArtikel werde ich hier weiter verarbeiten und so den Wert steigern. Danach verkaufe ich die Ware.

Was muss ich dabei bzgl. der Steuerlast bei der Einfuhr beachten? Ich möchte gerne mit einer kleinen Menge an Artikeln anfangen.

Macht so Vorhaben mit einfuhrsteuern etc. überhaupt Sinn? Wird der Gewinn nicht wegen der Steuern viel zu klein?


Antwort: Guten Tag,

Du musst zwei Dinge voneinander unterscheiden:
Das eine ist der Prozess des Imports und die darauf anfallenden Steuern. Das andere ist die Frage, was Steuern überhaupt sind und unter welchen Umständen sie anfallen.

Wie läuft der Importprozess ab?

Du zahlst Einfuhrumsatzsteuer (🔍) auf die Ware, die du importierst. Diese bekommst du (Vorsteuerabzugsberechtigung vorausgesetzt) allerdings wieder.Es handelt sich um einen durchlaufenden Posten, wie das bei Vorsteuer immer der Fall ist.
Auf deinen Verkaufserlös zahlst du Umsatzsteuer. Die Höhe hängt von deinem Verkaufspreis ab und kann von dir selber bestimmt werden. Wegen des Vorsteuerabzugs, zahlst du per Saldo im Ergebnis nur auf deine Marge die Umsatzsteuer. Das kannst du problemlos einkalkulieren und ist völlig unabhängig davon, ob du die Ware in Deutschland oder im Ausland gekauft hast.
Die Sache ist also absolut nichts anderes, als der Einkauf / Import von Waren und Weiterverkauf, wie er auch ohne Veredelung stattgefunden hätte.

Was sind Steuern und welchen Einfluss haben sie auf den Geschäftserfolg?

Grundsätzlich gilt:Steuern zahlt man, wenn man Gewinne erwirtschaftet. (Die Umsatzsteuer ist eine Ausnahme davon. Dafür ist sie auch umsatzabhängig und kann centgenau jedem Kauf zugeordnet und entsprechend für die monatliche Zahlung zur Seite gelegt werden.)

Deshalb ist Steuern zaheln ein Privileg. Nur wer Gewinn macht, zahlt Steuern

Die Steuern musst du natürlich auch einkalkulieren und vor allem zur Seite legen.
Der reine Umstand, dass man Steuern zahlen muss, entscheidet nie darüber, ob ein Unternehmen grundsätzlich wirtschaftlich arbeitet order nicht. Ein Problem sind Steuerzahlungen nur dann, wenn man das Geld, dass dem Finanzamt zusteht vorher verprasst. Deshalb lautet die Empfehlung:
Kalkuliere deine Preise gut und bilde regelmäßig Stuerrückstellungen. Dann werden Steuern nie ein Problem für dich und tun dir auch emotional nicht weh.

Viele Grüße,

David
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29.12.2020: Ich bin Kleinunternehmer, was bedeutet das für den Einkauf von Waren

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Tagchen,

als Kleinunternehmer, der ich momentan bin, zahle ich keine Umsatzsteuer. Aber was bedeutet das im Umkehrschluss beim Einkauf von Artikeln?


Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Das Kleinunternehmertum nach §19UStG bedeutet, dass der Unternehmer / die Unternehmerin auf ihre Umsätze keine Umsatzsteuer ausweist.

Der Vorteil liegt auf der Hand:
Wer an Endkunden verkauft, kann seine Waren entsprechend günstiger anbieten, weil keine Umsatzsteuer im Verkaufspreise enthalten ist.

Es ist aber nicht alles Gold, was glänzt. Denn es gibt auch einige Nachteile, die es zu bedenken gilt und die den genannten Vorteil stark schmälern können.

Kein Vorteil für B2B-Verkäufe

Zunächst einmal muss dir klar sein, dass die Umsatzsteuer nur für B2C-Käufer überhaupt relevant ist. Es ist also immer nur der Endverbrauche als das letzte Glied in der Kette, das von der Umsatzsteuer tatsächlich betroffen ist. Denn Businesskunden sind. i.d.R. zum Vorsteuerabzu berechtigt. Wenn solche Kunden eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuter erhalten, dann zahlen sie den Betrag Brutto. Die gezahlte Umsatzsteuer holen sie sich aber vom Finanzamt zurück.

Businesskunden interessiert immer nur der Nettobetrag einer Rechnung.

Ihnen ist es also egal, ob der leistende Unternehmer Umsatzseuer abführt oder nicht. Im Umkehrschluss hat der Kleinunternehmer keinen Vorteil, wenn er an Businesskunden verkauft.

Kein Vorsteuerabzug

Zudem sind Kleinunternehmer nach $19UStG. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Das bedeutet, dass Kleinunternehmer die in erhaltenen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen dürfen. Ein Dienstleister, der eine Rechnung über 100€ netto stellt und darauf zusätzlich 19€ USt. ausweist, erhält also vom Kleinunterneher 119€. Dieses Geld ist weg. Ein Unternehmer, der regelbesteuert ist, könnte sich 19€ vom Finanzamt zurückholen.

Die Berechtigung zum Vorsteuerbazug, die auch für entstandene Einfuhrumsatzsteuer, beim Einkauf von Waren aus dem Drittland gilt, sorgt dafür, dass per Saldo immer nur die Marge einer mit Umsatzsteuer belegt ist.

Für Kleinunternehmer, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind ist der tatsächliche Umsatzsteuervorteil also deutlich geringer, als er anfangs scheint.

Ein Beispiel macht das klar.

Unternehmer "Stefan Steinreich" ist kein Kleinunternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Er kauft Ware für 100€ Netto zzgl. 19% USt. ein. 
Stefan Steinreich zahlt also 119€, von denen er 19€ beim Finanzamt als gezahlte Vorsteuer geltend macht. 
Das Finanzamt erstattet ihm deshalb 19€.
Der Unternehmer hat also faktisch nur 100€ ausgegeben.
Die Ware wird für 200€ zzgl. 19% USt. verkauft.
Herr Steinreich erhält also von seinen Kunden insgesamt 238€. Davon gehen 38€ an ds Finanzamt.
Von den verbliebenen 200€ werden die Einkaufskosten von 100€ abgezogen und es bleibt ein Gewinn von 100€
Unternehmer "Karl Klein" ist Kleinunternehmer und deshalb nicht zum Vorsteuerbazug berechtigt.
Er kauft Ware für 100€ Netto zzgl. 19% USt. ein. 
Karl Klein zahlt also 119€. 
Da er keine Vorsteuer geltend machen kann, erstattet das Finanzamt davon keinen Cent.
Der Unternehmer hat also faktisch nur 119€ ausgegeben.
Die Ware wird für 238€ verkauft. Karl Klein weist keine Umsatzsteuer aus. Er verkauft die Ware aber zum gleichen Bruttopreis, wie Stefan Steinreich.
Herr Klein erhält also von seinen Kunden insgesamt 238€. Das Finanzamt erhält keine Umsatzsteuer.
Von den 238€ werden die Einkaufskosten von 119€ abgezogen und es bleibt ein Gewinn von 119€.

Das Beispiel zeigt, dass der regelbesteuerte Unternehmer zwar 38€ USt. an das Finanzamt abführt, aber der Kleinunternehmer nur 19€ mehr verdient.

Der Vorteil des Kleinunternehmers ist also bei Weitem nicht so groß, wie er auf den ersten Blick scheint.

Er verdreht sich zum Nachteil, wenn der Kleinunternehmer höhere Ausgaben als Einnahmen hat. Das ist gerade am Anfang bei Handelsunternehmen oft der Fall, weil viel Ware vorfinanziert werden muss, ohne dass die Verkäuf schon auf hohem Niveau laufen.

In diesen Fällen zahlt der Kleinunternehmer mehr Vorsteuer als er an Umsatzsteuer einnehmen würde.

Der Kleinunternehmer zahlt dann also per Saldo drauf und erleidet durch die Regelung einen wirtschaftlichen Schaden.

Warum ist das ein systematisches Problem?

Die Kleinunternehmerregelung kann nur bis zu einem Umsatz von maximal 22.000€ pro Jahr angewendet werden. Das ist für Handelsunternehmen nicht viel. Denn die Margen sind i.d.R. nicht so hoch, dass bei diesem Umsatz ein nennenswerter Gewinn erwirtschaftet werden kann. Insbesonder bei Verkäufen über Onlinemarktplätze und beim Schalten von Werbeanzeigen bleibt bei dieser Umsatzgröße unter keinen Umständen viel Geld hängen.

Die meisten Händler sind deshalb nur im ersten Jahr, maximal noch im zweiten Jahr der Gründung berechtigt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Gerade in dieser Zeit werden aber meistens gar keine Gewinne erwirtschaftet, weil Gründungskosten und der Aufbau des Warenbestands viel Geld kosten.

Das Ergebnis ist, dass Handelsunternehmen tendenziell gefährdet sind, durch die Kleinunternehmerregelung wirtschaftlich Schaden zu nehmen. Solange die Umsätze gering sind, wird kein Gewinn erwirtschaftet und es fallen höhere Vorsteuerzahlungen an, als durch nicht abgeführte Umsatzsteuer wieder eingespielt wird. Sobald die ersten Gewinne erwirtschaftet werden, sind die Umsätze so hoch, dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr greift und es muss Umsatzsteuer abgeführt werden, ohne dass für die Kosten, die mit der Umsatzgenerierung einhergingen, die Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

Die Kleinunternehmerregelung ist kein Geschenk des Finanzamts an kleine Unternehmen

Insgesamt ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, dass die Kleinunternehmerregelung kein Geschenk des Finanzamts ist.
Die Idee hinter der Regelung ist, den Verwaltungsaufwand durch Umsatzsteuermeldungen, Prüfungen, Schreiben von Erinnerungen und Mahnungen etc. für die Finanzverwaltung zu reduzieren. All dieser Aufwand steht bei Unternehmen mit geringen Umsätzen meistens in keinem Verhältnis zu den fälligen Umsatzsteuerzahlungen. Er würde sich einfach nicht lohnen. Deshalb werden Unternehmen unterhalb einer Umsatzgrenze von 22.000€ (Stand 2020) auf Antrag von der Umsatzsteuerzahlung befreit. Im Gegenzug wird dann aber die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gestrichen.

Es handelt sich also nicht um eine Regelung mit dem Ziel kleinen Unternehmen einen Vorteil zu gewähren, sondern lediglich mit dem Ziel den Aufwand zu verringern.

Das sollte sich jeder Unternhmer, insbesondere solche, die im Handel tätig sind immer vor Augen führen.

HINWEIS: Einen ausführlichen Beitrag zum Thema findest du hier: https://www.david-kriesten.de/allgemein/kleinunternehmer-nach-paragraph-19ustg-was-sind-die-vor-und-nachteile/

Viele Grüße,

David
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02.01.2021: Auf von Amazon gestellten Rechnungen als Kleinunternehmer wird USt. ausgewiesen. Was kann ich tun?

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Hallo,

ich bin gerade dabei meine Bilanz für vergangenes Jahr zu machen. Dieses Jahr traf auf mich die Kleinunternehmer Regelung zu. Allerdings habe ich gerade bemerkt, dass der Berechnungsservice von Amazon auf jeder meiner Rechnungen die Umsatzsteuer angegeben hat.

Klar, ich weiß, das ist mein Fehler, dass ich das ein Jahr lang nicht bemerkt habe. Gibt es eine Chance das noch zu korrigieren?

Mich wundert es dennoch, dass auf den Steuerdokumenten von Amazon immer 0% an USt. angegeben ist (daher habe ich auch nie Verdacht geschöpft, dass da was nicht stimmt…).

Ist das so, weil Amazon seinen Sitz im Ausland hat und daher keine deutsche USt. zahlt?


Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.

es klingt leider so, als hättest du ein paar Sachen grundlegend falsch gemacht.

Wenn du Kleinunternehmer nach §19UStG. bist, dann musst du keine Umsatzsteuer abführen. Du darfst sie dann aber natürlich auch nicht auf den Rechnungen ausweisen.Ob Amazon die Rechnung gestellt hat oder nicht, spielt dabei leider keine Rolle. Du bist Verkäufer und nicht umsatzsteuerpflichtig.
Der Fehler lag hier mit 99%iger Wahrscheinlichkeit darin, das du eine UST-ID bei Amazon angegeben hast. Wenn du das tust, geht Amazon davon aus, dass ud UST-pflichtig bist und stellt die Rechnungen entsprechend.

Nur dann stellt Amazon dir auch Nettorechnungen. Denn nur dann ist die Umsatzsteuer auf von dir bezogene Leistungen ein durchlaufender Posten. Du kannst diese Rechnungen dann nach §13b UStG. als Reverse-Charge verbuchen. Als Kleinunternehmer kannst du das nicht machen. Denn du bist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Vielleicht ist es besser, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen

Klingt Scheiße. Muss es aber nicht sein.

Die Kleinunternehmerreglung macht bei Handelsunternehmen nur in wenigen Ausnahmefällen Sinn,

wie hier erklärt wird:

Es dürfte eine praktisch nicht lösbare Aufgabe sein, die Rechnungen alle im Nachgang zu korrigieren und den Kunden ihre gezahlte Umsatzsteuer zu erstatten.

Für dich könnte also u.U. ratsam (und auch ökonomisch sinnvoll => Wenn du per Saldo in 2020 mehr Geld ausgegeben als eingenommen hast) sein, mit deinem Finanzamt zu sprechen und die Kleinunternehmerregelung nachträglich zu kippen.Du musst dann die erhaltene UST. abführen, kannst aber VST gegenrechnen und die Rechnungen von Amazon nach Reverse-Charge Verfahren buchen.

Viele Grüße,

David
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03.01.2021: Wie verkaufe ich auf ebay und versende mit Amazon (Multichannel FBA)

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Hallo David,

Thema multichannel.
Ich möchte gerne über mehrere Plattformen verkaufen aber mit Amazon versenden. Gibt es irgendwo Videos wie ich zum Beispiel auf eBay verkaufe aber über Amazon versende? Oder auf Rakuten verkaufe und über Amazon versende?


Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.

Welche Fulfillmentpartner du nutzt, ist für den Verkauf auf den Marktplätzen egal.

Die Frage ist also nicht,

„wie funktioniert Multichannel FBA mit Rakuten“, „wie funktioniert Mltichannel FBA mit ebay“ etc.,

sondern, erstmal:

  • „wie verkaufe ich auf Rakuten?“
  • „wie verkaufe ich auf ebay?“

Um die Ware von Amazon versenden zu lassen, musst du entsprechende Versandaufträge bei Amazon anlegen.Das geht bspw. sehr effizient über eine entsprechende Flatfile.

Dort trägst du die Versandaufträge ein und Amazon versendet.

Multichannel FBA ist eine von mehreren Möglichkeiten ohne eigenes Lager auf vielen Marktplätzen zu verkaufen

Bedenke dabei, dass Mutlichannel FBA nicht die einzige Möglichkeit ist, auch andere Marktplätze zu bedienen, ohne ein eigenes Lager zu betreiben.

Du kannst auch Drittanbieter für den Versand nutzen. Viele Arbeitsstätten für Menschen mit Behinderungen bieten Versanddienstleistungen an und auch einige andere spezialisierte Unternehmen existieren für diesen Zweck.

Multichannel FBA ist dabei nicht das günstigste Angebot. Zudem versendet Amazon die Ware immer in einem Karton mit eigenem Branding. Das kommt nicht bei jedem Kunden gut an. Es gibt Online-Shopper, die darauf achten, keine Ware bei Amazon zu kaufen oder aus einem Amazonlager Ware zu bekommen, weil ihnen Amazon nicht geheuer ist. Diese Kunden sind nicht erfreut, wenn sie bei ebay kaufen und dann trotzdem einen Amazonkarton erhalten.

Viele Grüße,

David
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Ich freue mich auf eure Kommentare, Fragen und Anregungen.Deine Frage beantworte ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktiere mich einfach per facebook messenger, Email oder telefonisch.

Viele Grüße,

David

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