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Q&As dieser Woche:
- 04.01.21: Wie stellt man dem Steuerberater die Umsatzberichte von Amazon zur Verfügung
- 07.01.21: Warum lehnt Amazon die Freischaltung meiner ASINs nach Verdacht auf Verkauf gefälschter Ware ab?
- 07.01.21: 07.01.21: Ist eine kleine Erstbestellmenge von 200 Stück ausreichend?
- 07.01.21: Was muss ich beim Import von Holzprodukten beachten?
- 08.01.21: Wann wird beim Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abgezogen?
In der Rubrik Q&A beantworte ich eure konkreten Fragen zur Gründung, Unternehmertum, E-Commerce, Prozessoptimierung und dem Kapitalmarkt. Schickt mir eure Fragen gerne per PN, Email oder als Kommentar. Wenn ihr eure Mailadresse hinterlasst, informiere ich euch, sobald ich die Frage hier im Blog beantwortet habe.
Hinweis: Ich kann meine Gedanken und die Zusammenhänge hier immer nur grob umreißen. Wenn ihr Fragen zu einzelnen Themen habt oder wenn es Fragen zu ganz anderen Themen rund um die langfristige Geldanlage gibt, bitte stellt mir diese hier unter dem Beitrag. Ich werde dann gerne genauer darauf eingehen und / oder einen Beitrag speziell zu dem Thema veröffentlichen.
04.01.21: Wie stellt man dem Steuerberater die Umsatzberichte von Amazon zur Verfügung?
(
Hallo David,
Ich habe mal eine kurze Frage. Wo findet man die Erlös- oder Verkaufsrechnungen von Amazon für den Steuerberater. Unter Berichte im Sellercentral findet man lediglich zwar gewisse Aufstellungen aber man braucht doch eine ordentliche Rechnung mit:Rechnungsnummer Rechnungssteller- sowie Empfänger. Was leitest du an deinen Steuerberater weiter?
Danke
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Du bist nicht verpflichtet, Rechnungen an Endkunden zu stellen.Wenn du am Amazon UST-Berechnungsservice teilnimmst, stellt Amazon für jeden Verkauf eine Rechnung in deinem Namen.Die kannst du hier herunterladen:
🔗 https://sellercentral-europe.amazon.com/tax/vatreports/bulkdownload?
ACHTUNG: UST-Rechnungen auswählen, nicht „UST.-Berechnungen“
Wenn du nicht an diesem Programm teilnimmst, dann stellst du entweder selber Rechnungen oder du schreibst keine Rechnungen.
Dein Steuerberater benötigt gut aufbereitete Daten
Dein Steuerberater benötigt natürlich trotzdem Angaben zu deinen Umsätzen. Diese findest du bspw. hier:
🔗 https://sellercentral.amazon.de/order-reports-and-feeds/reports/newOrders
Über die Auszahlungsbericht bekommst du zudem Informationen über Erstattungen, Provisionshöhen etc.
🔗 https://sellercentral.amazon.de/gp/payments-account/past-settlements.html
Die wenigsten Steuerberater werden aber in der Lage / Willens sein, diese Daten aufzubereiten. Und wenn doch, dann wird das eine sehr teure Angelegenheit, weil sie keine entsprechenden darauf spezialisierten Tools (🔍) haben.
Es empfiehlt sich deshalb von vorneherein mit dem Steuerberater zu reden, wie er die Daten benötigt und wie du sie ihm möglichst gut vorbereitet übermitteln kannst.
Ich empfehle, die Verkäufe täglich zu importieren, daraus entsprechende Rechnungen / Buchungen zu erstellen, die du dem Steuerberater bspw. im DATEV-Format zur Verfügung stellst.
Auch die Auszahlungsberichte sollten importiert werden, um die Provisionsabrechnungen zurdnen zu können und vor allem die ordnungsgemäße Auszahlung der Verkaufserlöse zu überwachen.
Wenn du dazu Fragen hast oder Unterstützung benötigst, gerne nachfragen.
Viele Grüße,
David
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07.01.21: Warum lehnt Amazon die Freischaltung meiner ASINs nach Verdacht auf Verkauf gefälschter Ware ab?
(
Hallo Herr Schmitz,
mein Account (erst Amazon.ES) wurde am 10.12.20 von Amazon-Spanien vorübergehend deaktiviert wegen Verdacht auf Verkauf von nicht originalen Produkten (3 ASINs aufgelistet). Am nächsten Tag habe ich folgende Beweise, wie angefordert, übermittelt:
- Rechnung vom Händler, von dem ich die Restbestände übernommen hatte (datiert 08.05.20)
- Rechnung des Händlers, der seinerzeit diese Artikel direkt vom Marken-Vertreter gekauft hatte (datiert 02.01.18)
- Schreiben mit Erklärung, dass ich die Artikel vom Händler (meinen Ehemann) übernommen hatte, der die Ware seinerzeit direkt vom Marken-Vertreter gekauft hatte. Zusätzlich alle Kontakt-Daten des Marken-Vertreters angegeben (sonst alle erforderlichen Angaben auf beiden Rechnungen enthalten).
Ich war mir ziemlich sicher, dass es ausreichen wird, da die Ware 100% Original ist und von offizieller Quelle kommt. Die Rechnung an mich ist junger, als 365 Tage. Also aus meiner Sicht war alles sauber.
Allerdings am 31.12.20 habe ich die e-Mail von Amazon.ES erhalten, dass die gelieferten Beweie nicht ausreichend waren um Konto zu reaktivieren. Im gleichen Zug wurden auch alle restlichen Marktplätze deaktiviert.
Ich werde nun gebeten die Beweise innerhalb der nächsten 90 Tage erneut einzureichen, sonst wird mein Konto endgültig gesperrt.
Ich kann allerdings keine weiteren Beweise liefern. Was genau bei meinen Beweiesen gefehlt hat oder unvollständig bzw. inkorrekt war ist aus dem Schreiben nicht ersichtlich. Soweit ich es aus dem Schreiben ‚rauslesen kann, wird von mir auch kein Maßnahmenplan / Aktionsplan gefordert (lese aus Spanisch über Google-Translator).
Ich habe Befürchtung, dass ein erneutes Hochladen der gleichen Dokumente keine positive Wirkung haben wird. Daher bin ich sehr verwirrt, was ich an der Stelle unternehmen soll und hoffe auf die Hilfe aus dem Forum bzw. direkten Support von Amazon-Moderatoren.
Wegen der gesamten Situation bin ich äußerst verzweifelt, da Amazon Konto für mein Geschäftsmodell überlebenswichtig ist und eine endgültige Sperre tiefgehende negative Konsequenzen für meine geschäftliche Zukunft haben kann.
Lieben Dank im Voraus für die konstruktive Vorschläge bzw. Kommentare.
Freundliche Grüße
Antwort: Hi,
In so einem Fall ist immer ein entsprechender Maßnahmenplan (🔍) einzureichen.
Du musst dich fragen, worum es Amazon geht:
- Es geht um Nachweise, dass die Ware nicht gefälscht ist UND (das UND ist wichtig) darum, dass du nachweist, verstanden zu haben, was das Problem war.
- Amazon will zu Recht sicherstellen, dass die Händler wissen, was sie anbieten dürfen, wie sie es anbieten dürfen, welche Nachweispflichten bestehen etc.
Bei dir scheint es da Unstimmigkeiten gegeben zu haben. Deshalb wrden die Artikel gesperrt.
Du musst nachweisen, dass du sicherstellen kannst, das derartige Probleme in Zukunft nie wieder auftreten.
Das musst du in überzeugender Weise tun. Denn Amazon kann und will sich nicht wiederholt mit den gleichen Problemen rumschlagen.
Eine Freischaltung des Kontos gibt es deshalb nur, wenn du Amazon davon überzeigen kannst, dass du das Problem erkannt, verstandenden, abgestellt und für die Zukunft ausgeschlossen hast.
Viele Grüße,
David
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07.01.21: Ist eine kleine Erstbestellmenge von 200 Stück ausreichend?
(
Guten Morgen,
Macht es Sinn, bei der ersten Bestellung, 200 Stück zu ordern, oder ist das zu wenig?
Freue ich mich auf die Antwort.
Antwort: Hi,
Es ist absolut empfehlenswert, mit geringen Mengen zu starten.
Macht es Sinn, mit einer kleinen Bestellmenge zu starten
Fast jedes Produkt kann verkauft werden. Aber ob du in der Lage bist ein Prodult zu verkaufen hängt von agnz vielen verschiedenen Faktoren ab. Bei der Beantwortung dieser Frage hilft keine Analyse und kein Helium 10.
Nur der Markt gibt dir die Antwort, ob er dein Produkt haben möchte oder nicht.
Das bedeutet, dass es sich bei jedem neuen Produkt immer um einen Try & Error Ansatz handelt. Ich habe das hier schon einmal beschrieben:
Es ist deshalb absilut ratsam, mit einer kleinen Menge bei der ersten Bestellung zu starten.
Denn nur dann hast du die Chance, mit einem definierten Budget einige Artikel ausprobieren zu können. Wenn du mit einer zu hohen Bestellmenge startest, kannst du dir keinen Fehltritt leisten.
Wichtiger als hohe Bestände sind stabile Prozesse. (🔍)
Dazu gehören insbesondere gute Prozesse im Einkauf. Das Ziel ist es, immer genau die Menge zu ordern, die für einen definierten Zeitraum benötigt wird. Dazu müssen die Verkaufszahlen gut modelliert werden, die Lieferketten müssen stehen und die Zahnräder müssen beim Import reibungslos ineinander greifen.
Das schlimmste, was dir passieren kann ist, dass du anfangs zu wenig Ware einkaufst. Dann bist du nach einigen Wochen ausverkauft, hast allerdings schnell wieder nachbestellt und konntest diese zweite Bestellung schon viel besser kalkulieren. Denn die ungefähren Verkaufszahlen sind dir bekannt. Ein paar Tage ohne Umsatz steckst du weg. Insbesondere, wenn du eh gerade erst angefangen hast.
Aber wenn du zu viel Ware eingekauft hast, dann hast du ein Problem. Denn dann wrid da gebundene Kapital sehr lange nicht wieder freigesetzt und es steht nicht zur weiteren Wertschöpfung zur Verfügung. Das bremst dein langfristige Wachstum enorm aus.
Viele Grüße,
David
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07.01.21: Was muss ich beim Import von Holzprodukten beachten?
(
Guten Morgen,
Ich habe ein Produkt aus Bambus gefunden. Mir wurde allerdings gesagt, dass dafür extra Kosten anfallen. Stimmt das? Muss ich hier etwas besonderes beachten?
Freue ich mich auf die Antwort.
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage
Alle Produkte, die in due EU eingeführt werden, müssen vekehrsfähig sein (🔍).
Das hat nichts dazut zu tun, ob das Produkt aus Holz ist oder aus einem anderen Rohstoff gefertigt wurde.
Für unterschiedliche Produktgruppen existieren verschiedene Produktsicherheitsgesetze (🔍). Bei praktisch jedem Produkt, das du als Händler importierst gilt die REACH-Verordnung.
Diese definiert besrgniserregende und verbotene Substanzen. Ob eine Substanz verboten ist oder nicht, hängt u.a. auch vom Einsatzzweck und dem Material ab, mit dem sie verwendet wird.
Für Holzprodukte gibt es meiner subjektiven Meinung nach eine große Anzahl verbotener Substanze. Es scheint deshalb gerade bei derartigen Produkte sehr oft mit Chemikalien gearbeitet zu werden, die das Holz schützen und haltbar machen sollen.
Du musst sicherstellen, dass eine Produkte REACH konform sind.
Das bedeutet, dass du dafür verantwortlich bist, dass keine verbotenen Substanzen bei der Herstellung deines Produkts verwendet wurden.
Bei Holzprodukten könnte es aufwendiger sein, diese Sicherheit herzustellen, als bei anderen Artikeln.
Es handelt sich hierbei aber explizit nicht um besondere Anforderungen, die nur bei Holzwaren gelten.
Viele Grüße,
David
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08.01.21: Wann wird beim Import Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abgezogen?
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Lieber David,
es geht um den folgenden Sachverhalt.
Ich fange bald an, Ware aus einem Land außerhalb der EU nach Deutschland zu importieren.
Wann wird die Ware zolltechnisch erfasst? Wann wird also der Zollbetrag ermittelt und wann muss ich Zoll und Einfurhumsatzsteuer zahlen?
Herzliche Grüße
Antwort: Hi,
vielen Dank für deine Frage.
Sobald die Ware den Boden des Ziellandes betritt, wird sie zolltechnisch abgewickelt.
Das heißt, dass sie beim Zoll angemeldet wird.Dein Importeur übernimmt das i.d.R. für dich und stellt dir eine entsprechende Rechnung.Auf dieser Rechnung wird neben der Abwicklungspauschale des Importeurs auch der Zollwert und die Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen.
In diesem Beitrag habe ich das mal beschrieben:
Voraussetzung dafür ist, dass du eine EORI Nummer hast. Ohne diese Nummer verzögert sich die Abwickung sehr stark und es kann sein, dass du die Ware persönlich beim Zoll abholen und bezahlen musst.
Viele Grüße,
David
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Ich freue mich auf eure Kommentare, Fragen und Anregungen.Deine Frage beantworte ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktiere mich einfach per facebook messenger, Email oder telefonisch.
Viele Grüße,
David
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